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Das Europäische Parlament hat am 15.04.2014 beschlossen, dass zukünftig alle Bürger in der EU einen gesetzlichen Anspruch auf ein Bankkonto haben sollen.

Worum geht es?

Jede Person, die legal in der EU ansässig ist, soll zukünftig ein Konto eröffnen dürfen – auch wenn sie keinen festen Wohnsitz hat. Das „Basis-Girokonto“ soll Kunden ermöglichen, Geld einzuzahlen, abzuheben und Überweisungen innerhalb der EU vorzunehmen. Die Mitgliedsstaaten dürfen allerdings vorschreiben, dass Verbraucher, die in ihrem Hoheitsgebiet ein solches Konto eröffnen möchten, ihr echtes Interesse daran nachweisen müssen.

Basis-Girokonten sollen auch bei einer ausreichenden Zahl an Banken im jeweiligen EU-Heimatland angeboten werden. Die Mitgliedstaaten sollen gewährleisten, dass die Basiskonten nicht nur von Kreditinstituten angeboten werden, die lediglich Online-Dienste anbieten.

Verbraucher sollen außerdem transparente Informationen über die Kontogebühren und Zinsen erhalten, damit verschiedene Angebote leichter verglichen werden können. Diese Informationen sollen EU-weit standardisiert werden. In jedem Mitgliedsstaat muss es mindestens eine unabhängige Internetseite geben, die Gebühren und Zinssätze der Kreditinstitute miteinander vergleicht. Die Banken sollen verpflichtet werden, ihre Kunden darüber zu informieren, dass sie ein Basis-Girokonto anbieten.

Die neuen Regelungen müssen noch von den Mitgliedstaaten verabschiedet werden, die dann 24 Monate Zeit haben, um sie in nationales Recht umzusetzen.

Wie können wir dies einordnen?

Bereits auf Bundesebene war gab es am 07.06.2014 eine derartige Gesetzesinitiative mit der die Länder beabsichtigten, alle Zahlungsdienstleister zu verpflichten, grundsätzlich allen Verbrauchern ein auf Guthabenbasis geführtes Girokonto einzurichten. Darüber haben wir bereits berichtet.