Nach Ansicht der Bundesregierung stellen Bitcoins und andere Krypto-Token keine Gefahr für die Finanzmarktstabilität dar.
Auf eine Kleine Anfrage der AfD-Fraktion (BT-Drs. 19/2171) wird in einer Antwort der Regierung (BT-Drs. 19/2454) als Grund die geringe Marktkapitalisierung der Kryptowährungen angegeben. Aber es bestehe die Möglichkeit, mit Kryptowährungen Geldwäsche zu betreiben, und es gebe auch Erkenntnisse, dass diese Währungen von verschiedenen Terrororganisationen für grenzüberschreitende Finanztransaktionen herangezogen würden. Allerdings könne der Umfang nicht verlässlich eingeschätzt werden.
Die Bundesregierung erinnert an gesetzliche Vorgaben wonach für den gewerblichen Handel mit Kryptowährungen einer Erlaubnis der Finanzaufsichtsbehörde BaFin erforderlich sei. Handelsplätze für Kryptowährungen müssten dieselben geldwäscherechtlichen Vorschriften beachten wie andere Finanzdienstleister.
Zudem seien Anleger von der BaFin vor dem Handel mit Krypto-Tokens gewarnt worden. Nach Auskunft der Bundesregierung seien aber nationale Maßnahmen aufgrund der weltweiten Handelbarkeit nicht ausreichend.
Quelle: hib – heute im bundestag Nr. 399/2018 und Juris das Rechtsportal
RH