Nach Angaben der Bundesregierung soll die Krankenhauspflege systematisch aufgewertet werden.
Eine angemessene Personalausstattung sei dabei für die Qualität der Patientenversorgung und die Arbeitssituation der Beschäftigten unabdingbar, heißt es in der Antwort (BT-Drs. 19/2453) der Bundesregierung auf eine Kleine Anfrage (BT-Drs. 19/22152) der Fraktion Die Linke.
Zur Verbesserung der Pflege im Krankenhaus bestehe Handlungsbedarf. Es sei mit dem „Sofortprogramm Kranken- und Altenpflege“ gewährleistet, dass künftig jede zusätzliche oder aufgestockte Stelle für die Pflege am Bett sowie jegliche Tarifsteigerung vollständig von den Kostenträgern refinanziert würden. Außerdem sollen die Pflegepersonalkosten besser und unabhängig von den Fallpauschalen (DRG) vergütet werden womit sichergestellt werde, dass die für die Pflege bereitgestellten Mittel auch tatsächlich für die pflegerische Versorgung verwendet würden. Die Personaluntergrenzen sollen zudem auf alle Krankenhausbereiche ausgeweitet werden. Der Spitzenverband der Gesetzlichen Krankenversicherung (GKV), die Deutsche Krankenhausgesellschaft (DKG) und der Verband der Privaten Krankenversicherung (PKV) arbeiten derzeit bereits an verbindlichen Pflegepersonaluntergrenzen für sog. pflegesensitive Bereiche in Kliniken. Bis zum 30.06.2018 sollen die Festlegungen stehen, die dann zum 01.01.2019 umgesetzt werden könnten.
Allein für die 15 als pflegesensitiv identifizierten Abteilungen wird der Personalmehrbedarf nach einer Studie, je nach Szenario, auf rund 1.200 bis 1.300 Pflegekräfte (Dezilgrenze) bzw. rund 5.600 bis 6.000 Pflegekräfte (Quartilgrenze) hochgerechnet.
Quelle: hib – heute im bundestag Nr. 394 v. 11.06.2018 und Juris das Rechtsportal
Siehe auch: https://raheinemann.de/vier-prozent-pauschaler-gewinnzuschlag-fuer-pflegeheime/
RH