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Daten aller deutschen Krebspatienten werden zukünftig in umfangreichen Krebsregistern erfasst. Der Bundestag hat das Krebsfrüherkennungs- und -registergesetz beschlossen.

Sämtliche Patientendaten von der Diagnose bis zur Heilung oder dem Tod sollen erfasst werden. Die Datenbanken sollen Früherkennung und Behandlung von Tumorkrankheiten verbessern.

Die Kosten für den Aufbau des Registers belaufen sich auf ca. 7 Millionen Euro und werden zu einem großen Teil von der Deutschen Krebshilfe getragen. Die jährlichen Betriebs- und Vergütungskosten von ca. 60 Millionen Euro tragen die gesetzlichen Krankenkassen.

Teil des Gesetzesentwurfs ist ein Auftrag an die Deutsche Krankenhausgesellschaft (DKG), Empfehlungen auszuarbeiten, nach denen Bonusvereinbarungen mit leitenden Ärzten in Kliniken ausgeschlossen werden. Zielvereinbarungen sehen bei Erreichen bestimmter Fall- und Operationszahlungen einen Bonus vor.

Das Gesetz muss noch vom Bundesrat gebilligt werden.

(Quelle: Aktuelle Meldung des Bundestages vom 20.01.2013)