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Mobbing am Arbeitsplatz kann gravierende Auswirkungen auf das berufliche und private Leben haben. Wer unter ständigen Schikanen, Ausgrenzung oder gezielten Angriffen leidet, stellt sich oft die Frage: Ist eine Kündigung wegen Mobbing möglich? Welche Rechte haben Betroffene, und welche rechtlichen Schritte sind denkbar? In diesem Ratgeber erfahren Sie, wie Sie sich gegen Mobbing zur Wehr setzen können und welche arbeitsrechtlichen Optionen bestehen.

Folgende Punkte werden wir in unserem Ratgeber zu diesem Thema näher beleuchten:

  1. Was bedeutet Mobbing am Arbeitsplatz?
  2. Kündigung durch den Arbeitgeber wegen Mobbing
  3. Selbst kündigen wegen Mobbing: Was ist zu beachten?
  4. Fristlose Kündigung durch den Arbeitnehmer wegen Mobbing
  5. Abfindung nach einer Kündigung wegen Mobbing
  6. Mobbing nach Kündigung: Wie Betroffene sich wehren können
  7. Fazit: Professionelle Beratung ist entscheidend

Lassen Sie sich von unserem Anwalt für Arbeitsrecht professionell beraten. Wir kennen Ihre Rechte als Arbeitgeber und setzen diese konsequent durch.

Was bedeutet Mobbing am Arbeitsplatz?

Mobbing bezeichnet gegen eine bestimmte Person gerichtete systematische Schikanen und psychische Gewalt am Arbeitsplatz. Mobbing geschieht in der Regel durch Vorgesetzte oder Kollegen und äußert sich insbesondere in Form von:

  • Ausgrenzung und sozialer Isolation
  • Schikanen oder Demütigungen
  • Unfaire Kritik oder ständige Kontrolle
  • Vorenthaltung von Informationen
  • Zuweisung sinnloser oder nicht zu bewältigender Aufgaben

Mobbing kann nicht nur die psychische Gesundheit beeinträchtigen, sondern auch zu physischen Beschwerden wie Schlafstörungen oder Bluthochdruck führen. Betroffene sollten daher nicht zögern, sich über eine Kündigung wegen Mobbing zu informieren und Unterstützung zu suchen. Falls Sie sich in einer solchen Situation befinden, kann zunächst eine rechtliche Beratung helfen. Unser Anwalt für Arbeitsrecht unterstützt Sie bei der Klärung Ihrer Rechte und zeigt Ihnen mögliche Wege aus der belastenden Situation.

Kündigung durch den Arbeitgeber wegen Mobbing

In bestimmten Fällen kann ein Arbeitgeber einem Mitarbeiter kündigen, wenn dieser Mobbing gegen andere Arbeitnehmer ausübt. Dabei muss dem Betroffenen ein Verstoß gegen arbeitsrechtliche Pflichten nachgewiesen werden.

Bei schwerwiegenden Verstößen, die das Arbeitsverhältnis unzumutbar machen, ist im Einzelfall eine fristlose Kündigung wegen Mobbing möglich. Ansonsten kann ein Arbeitgeber eine Abmahnung wegen Mobbing aussprechen, bevor er zum Schritt der Kündigung übergeht. Letztlich führt das Mobbing regelmäßig zu einer vom betreffenden Arbeitnehmer dadurch verursachten Störung des Betriebsfriedens oder Störung von Betriebsabläufen. Häufig geht es bei Mobbing konkret um folgende Vorwürfe:

  • Schlechte Behandlung von Kollegen oder Mitarbeitern
  • Diskriminierung oder Verbreitung falscher Informationen
  • Verletzung arbeitsrechtlicher Pflichten

Falls Sie eine Abmahnung oder Kündigung wegen Mobbing erhalten haben, sollten Sie dies nicht einfach hinnehmen. Lassen Sie sich von einem Anwalt nach Kündigung beraten, um Ihre Rechte zu wahren und gegebenenfalls gegen die Kündigung vorzugehen.

Selbst kündigen wegen Mobbing: Was ist zu beachten?

Wenn der psychische Druck durch Mobbing zu hoch wird, ziehen viele Betroffene eine Eigenkündigung in Betracht. Doch welche Konsequenzen hat eine Eigenkündigung wegen Mobbing? Zu den Risiken gehören:

  • Sperrzeit beim Arbeitslosengeld: Wer selbst kündigt, erhält unter Umständen bis zu 12 Wochen lang kein Arbeitslosengeld.
  • Schwierigkeiten bei der Abfindung: Ohne Nachweis, dass Mobbing der Grund für die Kündigung war, besteht oft kein Anspruch auf eine Abfindung.
  • Schadensersatzansprüche des Arbeitgebers, insbesondere wenn ein Arbeitnehmer ungerechtfertigt behauptet gemobbt worden zu sein und deswegen das Arbeitsverhältnis außerordentlich fristlos kündigt. Die rechtswidrige Kündigung des Arbeitnehmers stellt eine Vertragsverletzung dar, für die der Arbeitgeber eine Vertragsstrafe beanspruchen kann, wenn eine solche vereinbart wurde. Ansonsten wird ein Schadensersatzanspruch gegen den Arbeitnehmer für den Arbeitgeber schwer nachweisbar sein.

Statt einer vorschnellen Eigenkündigung kann ein Aufhebungsvertrag wegen Mobbing eine bessere Lösung sein. Dabei wird das Arbeitsverhältnis einvernehmlich beendet, oft unter besseren finanziellen Bedingungen. Ein solcher Vertrag kann möglicherweise auch eine Abfindung beinhalten und Sperrzeiten beim Arbeitslosengeld vermeiden, wenn er entsprechende Vertragsklauseln enthält. Lassen Sie sich hierzu von einem erfahrenen Anwalt für Aufhebungsvertrag beraten, um eine optimale Lösung für Ihre Situation zu finden.

Fristlose Kündigung durch den Arbeitnehmer wegen Mobbing

In besonders gravierenden Fällen kann ein Arbeitnehmer selbst eine fristlose Kündigung wegen Mobbing aussprechen. Dies ist dann möglich, wenn das Arbeitsverhältnis durch die Umstände unzumutbar geworden ist und die außerordentliche fristlose Kündigung das einzig mögliche Mittel des Handelns darstellt (ultima ratio). Voraussetzungen sind:

  • Nachweis des Mobbingsin einer Art und Weise, die eine außerordentliche fristlose Kündigung rechtfertigt (z. B. durch Dokumentationen oder Zeugen)
  • Erfolglose Beschwerden beim Arbeitgeber
  • Unmittelbare Kündigung nach dem Vorfall

Es soll darauf hingewiesen werden, dass ein Arbeitnehmer gegen ihn inszeniertes Mobbing detailliert tagebuchartig dokumentieren sollte. Erfolgversprechendes Vorgehen in einem Gerichtsverfahren erfordert nämlich substantiierten Sachvortrag. Der Arbeitnehmer sollte also im Einzelfall vortragen können, wer wann genau und was genau gemacht hat. Arbeitnehmer, die diesen Schritt erwägen, sollten sich jedoch unbedingt rechtlich beraten lassen, um rechtliche Nachteile zu vermeiden. Ein erfahrener Anwalt nach Kündigung kann Ihnen helfen, Ihre Rechte durchzusetzen und Ihre finanzielle Absicherung zu planen.

Abfindung nach einer Kündigung wegen Mobbing

Viele Arbeitnehmer hoffen nach einer Kündigung auf eine Abfindung. Eine “Kündigung-wegen-Mobbing-Abfindung” gibt es allerdings in dieser Form nicht. Der Arbeitgeber ist regelmäßig dann zur Zahlung einer Abfindung bereit, wenn er sich nicht ganz sicher ist, ob die Kündigung rechtmäßig war und er das Risiko eines Prozessverlustes vermeiden will. Abfindungen sind regelmäßig Gegenstand

Um eine faire Abfindung zu sichern, ist die Beratung durch einen erfahrenen Anwalt für Arbeitsrecht in puncto Abfindungen empfehlenswert. Nutzen Sie die Möglichkeit einer fundierten Rechtsberatung, um Ihre finanziellen Interessen bestmöglich zu wahren.

Mobbing nach Kündigung: Wie Betroffene sich wehren können

Nicht selten endet das Mobbing nicht mit der Kündigung, sondern setzt sich in Form von Mobbing nach Kündigung fort. Dazu gehören:

  • Negative Arbeitszeugnisse
  • Verweigerung von Lohnzahlungen
  • Rufschädigende Aussagen durch den ehemaligen Arbeitgeber

Wer hiervon betroffen ist, kann sich juristisch zur Wehr setzen. Ein Anwalt nach Kündigung kann Unterlassungsklagen oder Schadensersatzansprüche prüfen und Ihnen helfen, Ihren guten Ruf zu schützen. Lassen Sie sich nicht weiter benachteiligen und setzen Sie sich mit rechtlicher Unterstützung zur Wehr.

Fazit: Professionelle Beratung ist entscheidend

Mobbing am Arbeitsplatz ist eine ernstzunehmende Belastung. Ob eine fristlose Kündigung wegen Mobbing, eine Eigenkündigung oder ein Aufhebungsvertrag die beste Lösung ist, sollte mit einem erfahrenen Anwalt besprochen werden. Lassen Sie sich frühzeitig beraten, um Ihre Rechte optimal durchzusetzen.
Lassen Sie sich nicht länger schikanieren – holen Sie sich jetzt professionelle Unterstützung bei Ihrem Anwalt für Arbeitsrecht!