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LG Magdeburg, Urteil vom 30.04.2014 – 7 O 1088/13


Das Land Sachsen-Anhalt muss einem Händler von Filmen für den Schulunterricht Schadensersatz von knapp 8.000 € zahlen. Weiterhin hat das Land es zu unterlassen in Zukunft 36 im Einzelnen benannte urheberrechtlich geschützte DVDs unerlaubt zu vervielfältigen oder vervielfältigen zu lassen. Das hat das Landgericht (LG) Magdeburg mit Urteil vom 30.04.2014 – 7 O 1088/13 entschieden.

Das Land haftet hierbei für einen bei ihm beschäftigten Lehrer, der als Leiter einer Kreismedienstelle im Bereich Aschersleben eingesetzt war.

In dieser Funktion bestellte der Lehrer 36 DVDs zur Ansicht. Die DVDs enthielten Filme für den Schulunterricht, etwa zu den Themen Wasser, Strom, Sinnesorgane etc. Der Lehrer kopierte die DVD für den Bestand der Kreismedienstelle und sandte die Originale zurück, ohne sie käuflich zu erwerben.

Nach Überzeugung des Gerichts hat der Lehrer dadurch, dass er er die DVDs unerlaubt kopierte, gegen das Urheberrecht verstoßen. Für dieses Handeln haftet nach zivilrechtlichen Grundsätzen das Land-Sachsen-Anhalt, bei dem der Lehrer beschäftigt ist.

Der Lehrer selbst war in einem Strafverfahren wegen Verstößen gegen das Urhebergesetz bereits zu einer Geldstrafe „auf Bewährung“ verurteilt worden. Ob das Land das aufgrund des Zivilurteils zu zahlenden Geld von dem Lehrer zurückfordern wird, ist nicht bekannt.

Das Urteil des Landgerichts vom 30.04.2014 ist noch nicht rechtskräftig.

(Quelle: Pressemitteilung des LG Magdeburg Nr. 023/2014 vom 14. Mai 2014)