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Newsletter derAnwaltskanzlei Heinemann

Inhalt

  • Electronic Cash: Verpflichtungszusagen der Kreditwirtschaft umgesetzt
  • Mindestlohn: Keine Anrechnung von Urlaubsgeld und jährlicher Sonderzahlung
  • Angemessene Ausbildungsvergütung bei mit öffentlichen Geldern gefördertem Ausbildungsplatz: 2/3 des einschlägigen BAföG-Satzes
  • SG Heilbronn: Genehmigungsfiktion bei nicht rechtzeitiger Entscheidung der Krankenkasse
  • BVerfG: Kein Auskunftsrecht des Scheinvaters
  • Datenschützer: WhatsApp taugt nicht für Pflegedienste

Sehr geehrte Leser,

wir hoffen, Ihnen mit dieser Ausgabe unseres Newsletters wieder lesenswerte Informationen zur Verfügung zu stellen. Bei Fragen zu den Newsletter-Themen oder bei Anregungen, wenden Sie sich bitte an:

Anwaltskanzlei Heinemann
Annastraße 33
39108 Magdeburg
Tel. 0391-7446140
Fax: 0391-7446150
E-Mail: info@raheinemann.de

Ihr Team der Anwaltskanzlei Heinemann

 

Electronic Cash: Verpflichtungszusagen der Kreditwirtschaft umgesetzt

Das Bundeskartellamt (BKartA) teilt mit, dass die Spitzenverbände der deutschen Kreditwirtschaft ihre Zusagen, bei EC-Karten-Zahlungen einheitliche Händlerentgelte aufzugeben und Verhandlungslösungen einzuführen, eingehalten haben.
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Mindestlohn: Keine Anrechnung von Urlaubsgeld und jährlicher Sonderzahlung

Das Arbeitsgericht Berlin hat mit Urteil vom 04.03.2015 – 54 Ca 14420/14 entschieden, dass der Arbeitgeber ein zusätzliches Urlaubsgeld und eine jährliche Sonderzahlung nicht auf den gesetzlichen Mindestlohn anrechnen darf. Eine Änderungskündigung, mit der eine derartige Anrechnung erreicht werden sollte, ist unwirksam.
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Angemessene Ausbildungsvergütung bei mit öffentlichen Geldern gefördertem Ausbildungsplatz: 2/3 des einschlägigen BAföG-Satzes

Das Bundesarbeitsgericht (BAG) hat mit Urteil vom 17. März 2015 – 9 AZR 732/13 klargestellt, dass Ausbildende ihren Auszubildenden dem Grunde nach auch dann eine angemessene Vergütung zu gewähren haben, wenn die Ausbildungsplätze mit öffentlichen Geldern gefördert werden. Der Höhe nach sei jedenfalls ein Betrag in Höhe von 2/3 des einschlägigen BAFöG-Satzes noch angemessen.
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SG Heilbronn: Genehmigungsfiktion bei nicht rechtzeitiger Entscheidung der Krankenkasse

Das SG Heilbronn hat mit Urteil vom 11.03.2015 – S 11 KR 2425/14 entschieden, dass eine beantragte Hautstraffungs-OP als genehmigt gilt, wenn die Krankenkasse nicht rechtzeitig entscheidet oder zumindest über Verzögerung hinreichend informiert.
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BVerfG: Kein Auskunftsrecht des Scheinvaters

Wer als Vater jahrelang für ein so genanntes Kuckuckskind aufgekommen ist, hat deshalb noch lange nicht das Recht, von seiner untreuen Partnerin die Identität des wahren Vaters zu erfahren. Dies hat das Bundesverfassungsgericht (BVerfG) mit Beschluss vom 24. Februar 2015 – 1 BvR 472/14 entschieden.
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Datenschützer: WhatsApp taugt nicht für Pflegedienste

Die beliebte Chat-Anwendung WhatsApp darf in ihrer derzeitigen Form in Pflegediensten nicht benutzt werden. Dies hat der Berliner Landesdatenschutzbeauftragte Alexander Dix in seinem am 25. März 2015 veröffentlichten Tätigkeitsbericht deutlich gemacht.
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