Newsletter derAnwaltskanzlei Heinemann |
Inhalt
Sehr geehrte Leser, wir hoffen, Ihnen mit dieser Ausgabe unseres Newsletters wieder lesenswerte Informationen zur Verfügung zu stellen. Bei Fragen zu den Newsletter-Themen oder bei Anregungen, wenden Sie sich bitte an: Anwaltskanzlei Heinemann Ihr Team der Anwaltskanzlei Heinemann |
Electronic Cash: Verpflichtungszusagen der Kreditwirtschaft umgesetztDas Bundeskartellamt (BKartA) teilt mit, dass die Spitzenverbände der deutschen Kreditwirtschaft ihre Zusagen, bei EC-Karten-Zahlungen einheitliche Händlerentgelte aufzugeben und Verhandlungslösungen einzuführen, eingehalten haben.
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Mindestlohn: Keine Anrechnung von Urlaubsgeld und jährlicher SonderzahlungDas Arbeitsgericht Berlin hat mit Urteil vom 04.03.2015 – 54 Ca 14420/14 entschieden, dass der Arbeitgeber ein zusätzliches Urlaubsgeld und eine jährliche Sonderzahlung nicht auf den gesetzlichen Mindestlohn anrechnen darf. Eine Änderungskündigung, mit der eine derartige Anrechnung erreicht werden sollte, ist unwirksam.
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BVerfG: Kein Auskunftsrecht des ScheinvatersWer als Vater jahrelang für ein so genanntes Kuckuckskind aufgekommen ist, hat deshalb noch lange nicht das Recht, von seiner untreuen Partnerin die Identität des wahren Vaters zu erfahren. Dies hat das Bundesverfassungsgericht (BVerfG) mit Beschluss vom 24. Februar 2015 – 1 BvR 472/14 entschieden. |
Datenschützer: WhatsApp taugt nicht für PflegediensteDie beliebte Chat-Anwendung WhatsApp darf in ihrer derzeitigen Form in Pflegediensten nicht benutzt werden. Dies hat der Berliner Landesdatenschutzbeauftragte Alexander Dix in seinem am 25. März 2015 veröffentlichten Tätigkeitsbericht deutlich gemacht. |
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