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Newsletter der Anwaltskanzlei Heinemann Februar 2015

Inhalt

  • Bank-Klausel „Preis pro Buchungsposten 0,35 EUR“ unwirksam
  • Kein Anspruch des Patienten auf Angabe der Privatanschrift des behandelnden Arztes durch Klinik
  • Transport von Patienten durch einen (ambulanten) Pflegedienst erfordert Genehmigung nach dem PBefG
  • Koppelung von Investitionskosten nach § 82 Abs. 4 SGB XI an Entgelt für Pflegeleistungen unzulässig
  • Condor Forderungsmanagement GmbH verliert Filesharing-Klage vor dem AG Magdeburg
  • Krankenkassen müssen im Rahmen der Behandlungssicherungspflege auch Kosten für das An- und Ablegen eines zur Sicherung des Ziels der ärztlichen Behandlung getragenen Gilchristverbands übernehmen
  • BSG: Kein Anspruch des Krankenhauses auf Vergütung für die Versorgung mit einer Knie-TEP bei Nichterfüllung der vom GBA beschlossenen Mindestmengenbestimmungen oder wenn der Versorgungsauftrag die Implantation nicht deckt
  • AG München: Arglistige Täuschung einer Bank über Möglichkeit der vorzeitigen Beendigung eines Darlehensvertrag

 

Sehr geehrte Leser,

wir hoffen, Ihnen mit dieser Ausgabe unseres Newsletters wieder lesenswerte Informationen zur Verfügung zu stellen. Bei Fragen zu den Newsletter-Themen oder bei Anregungen, wenden Sie sich bitte an:

Anwaltskanzlei Heinemann
Annastraße 33
39108 Magdeburg
Tel. 0391-7446140
Fax: 0391-7446150
E-Mail: info@raheinemann.de

Ihr Team der Anwaltskanzlei Heinemann

 

Bank-Klausel “Preis pro Buchungsposten 0,35 EUR” unwirksam

Der Bundesgerichtshof (BGH) hat mit Urteil vom 27. Januar 2015 – XI ZR 174/13 auf die Unwirksamkeit einer Klausel erkannt, die als Teilentgelt für die Kontoführung einen einheitlichen “Preis pro Buchungsposten” festlegt.
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Kein Anspruch des Patienten auf Angabe der Privatanschrift des behandelnden Arztes durch Klinik

Mit Urteil vom 20. Januar 2015 – VI ZR 137/14 hat der Bundesgerichtshof entschieden, dass ein Patient  keinen Anspruch auf Auskunft über die Privatanschrift des behandelnden Arztes gegen ein Krankenhaus hat.
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Transport von Patienten durch einen (ambulanten) Pflegedienst erfordert Genehmigung nach dem PBefG

Wir erhalten in letzter Zeit öfter die Anfrage, ob und ggf. unter welchen Voraussetzungen es einem (ambulanten) Pflegedienst gestattet ist, insbesondere im Rahmen der Erbringung so genannter zusätzlicher Betreuungsleistungen nach § 45b SGB XI Patienten mit eigenen Dienst-PkW zu befördern. Für solche Beförderungsleistungen halten wir eine Genehmigung nach dem Personenbeförderungsgesetz (PBefG) für nötig.
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Koppelung von Investitionskosten nach § 82 Abs. 4 SGB XI an Entgelt für Pflegeleistungen unzulässig

Das OLG Naumburg hat bereits mit Urteil vom 19. Dezember 2008 – 10 U 38/08 u.a. entschieden, dass die Klausel: „Für investive Kosten berechnet der Dienstleistungsgeber monatlich 5 % von der Höhe des Leistungsentgeltes. Diese investiven Kosten richten sich nach der bestätigten Pflegestufe.“, in einem Pflegevertrag über die Erbringung ambulanter Pflegeleistungen nicht verwendet werden darf.
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Condor Forderungsmanagement GmbH verliert Filesharing-Klage vor dem AG Magdeburg

Mit Urteil vom 15. Januar 2015 – 116 C 88/13 hat das AG Magdeburg eine auf € 400,00 Schadensersatz und € 651,80 Anwaltskosten gerichtete Filesharing-Klage abgewiesen.[…mehr]

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Krankenkassen müssen im Rahmen der Behandlungssicherungspflege auch Kosten für das An- und Ablegen eines zur Sicherung des Ziels der ärztlichen Behandlung getragenen Gilchristverbands übernehmen

Mit Urteil vom 16.07.2014, Az.: B 3 KR 2/13 R, hat das BSG entschieden, dass bei der häuslichen Behandlungssicherungspflege auch das zur Körperpflege und zum An- und Auskleiden erforderliche An- und Ablegen eines zur Sicherung des Ziels der ärztlichen Behandlung bei Arm- und Schulterverletzungen getragenen Gilchristverbands in die Leistungszuständigkeit der Krankenkassen fällt.

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BSG: Kein Anspruch des Krankenhauses auf Vergütung für die Versorgung mit einer Knie-TEP bei Nichterfüllung der vom GBA beschlossenen Mindestmengenbestimmungen oder wenn der Versorgungsauftrag die Implantation nicht deck

Das Bundessozialgericht (BSG) hat mit Urteil vom 27.11.2014, Az. B 3 KR 1/13 R, entschieden, dass das Krankenhaus keinen Anspruch auf Vergütung für die Versorgung mit einer Knie-TEP hat wenn es die vom GBA beschlossenen Mindestmengenbestimmungen zur Versorgung mit Knie-TEP`s nicht erfüllt oder wenn sein Versorgungsauftrag die Knie – TEP Implantation nicht deckt.

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AG München: Arglistige Täuschung einer Bank über Möglichkeit der vorzeitigen Beendigung eines Darlehensvertrags

Das AG München hat mit Urteil vom 10.09.2014, Az. 262 C 15455/13, entschieden, dass die Bank einen Kunden arglistig täuscht, wenn sie bei ihm den Irrtum erweckt, dass er sich nicht einseitig, sondern nur mit Zustimmung der Bank aus einem abgeschlossenen Darlehensvertrag lösen kann.

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