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Inhalt

  • LSG Mainz: Schiedsstelle muss Nachvollziehbarkeit der Kostenkalkulation selbst ermitteln
  • BSG: Sektorenübergreifende Kooperation zwischen Krankenhaus und Vertragsarzt erst seit 2007 möglich
  • BGH: Seit 11.06.2010 keine Pflicht zur Hervorhebung der Pflichtangaben zum Widerrufsrecht in einen Verbraucherdarlehensvertrag
  • OLG Köln: Beratende Bank muss über den anfänglichen negativen Marktwert eines Swaps aufklären
  • Arbeitgeber kann Browserverlauf ohne Zustimmung des Arbeitnehmers auswerten
  • Familiärer Auskunftsanspruch auch ohne Sorge- oder Umgangsrecht
  • BGH konkretisiert Betreiberpflichten eines Ärztebewertungsportals

Sehr geehrte Leser,

wir hoffen, Ihnen mit dieser Ausgabe unseres Newsletters wieder lesenswerte Informationen zur Verfügung zu stellen. Bei Fragen zu den Newsletter-Themen oder bei Anregungen, wenden Sie sich bitte an:

Anwaltskanzlei Heinemann
Annastraße 33
39108 Magdeburg
Tel. 0391-7446140
Fax: 0391-7446150
E-Mail: info@raheinemann.de

Ihr Team der Anwaltskanzlei Heinemann

LSG Mainz: Schiedsstelle muss Nachvollziehbarkeit der Kostenkalkulation selbst ermitteln
Das LSG Mainz hat am 28.01.2016, Az. L 1 SO 62/15 KL, entschieden, dass eine gemäß § 80 SGB XII angerufene Schiedsstelle notfalls selbst ermitteln muss, ob die Kostenkalkulation eines Sozialhilfeträgers oder sozialen Dienstes nachvollziehbar ist.
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BSG: Sektorenübergreifende Kooperation zwischen Krankenhaus und Vertragsarzt erst seit 2007 möglich
Mit Urteil vom 17.11.2015, Az. B 1 KR 12/15 R, stellte das BSG fest, dass erst das Vertragsarztrechtsänderungsgesetz eine Flexibilisierung beruflicher Betätigung von Vertragsärzten zulässt und seit 2007 ein Vertragsarzt gleichzeitig auch als angestellter Arzt in einem Krankenhaus arbeiten kann.
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BGH: Seit 11.06.2010 keine Pflicht zur Hervorhebung der Pflichtangaben zum Widerrufsrecht in einen Verbraucherdarlehensvertrag
In zwei Verfahren, Az.: XI ZR 549/14 und XI ZR 101/15, hat der BGH hat am 23.02.2016 über Klagen eines Verbraucherschutzverbandes entschieden, mit denen die beklagten Sparkassen auf Unterlassung im Zusammenhang mit von diesen bei Verbraucherdarlehensverträgen erteilten Widerrufsinformationen in Anspruch genommen wurden.
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OLG Köln: Beratende Bank muss über den anfänglichen negativen Marktwert eines Swaps aufklären
Die beratende Bank ist nach dem Urteil des OLG Köln vom 13.08.2014, Az.: 13 U 128/13, verpflichtet, den Anleger über den anfänglichen negativen Markwert von Swap-Verträgen aufzuklären. Eine Beschränkung dieser Pflicht auf reine Spekulationsgeschäfte bestehe nicht (Anschluss BGH, 22. März 2011, XI ZR 33/10; entgegen OLG Stuttgart, 27. Juni 2012, 9 U 140/11).
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Arbeitgeber kann Browserverlauf ohne Zustimmung des Arbeitnehmers auswerten

Das LArbG Berlin-Brandenburg hat am 14.01.2016, Az. 5 Sa 657/15, entschieden, dass der Arbeitgeber berechtigt ist, zur Feststellung eines Kündigungssachverhalts den Browserverlauf des Dienstrechners des Arbeitnehmers auszuwerten, ohne dass hierzu eine Zustimmung des Arbeitnehmers vorliegen muss.
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Familiärer Auskunftsanspruch auch ohne Sorge- oder Umgangsrecht

Das OLG Hamm hat mit Beschluss vom 24.11.2015, Az. 2 WF 191/15, entschieden, dass ein Vater, dem weder die elterliche Sorge noch ein Umgangsrecht zustehen, von der Kindesmutter dennoch in regelmäßigen Abständen Auskunft über die Entwicklung des Kindes verlangen kann.
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BGH konkretisiert Betreiberpflichten eines Ärztebewertungsportals
Der BGH hatte am 01.03.2016, Az. VI ZR 34/15, über die Pflichten des Betreibers eines Ärztebewertungsportals im Falle einer schlechten Bewertung durch einen anonymen Nutzer zu entscheiden.
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