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Sehr geehrte Leser, wir hoffen, Ihnen mit dieser Ausgabe unseres Newsletters wieder lesenswerte Informationen zur Verfügung zu stellen. Bei Fragen zu den Newsletter-Themen oder bei Anregungen, wenden Sie sich bitte an: Anwaltskanzlei Heinemann Ihr Team der Anwaltskanzlei Heinemann |
Der BGH hat am 25.10.2016 in den Verfahren Az. XI ZR 9/15 und XI ZR 387/15, entschieden, dass vorformulierte Bestimmungen über ein pauschales „Mindestentgelt“ für geduldete Überziehungen zwischen einem Kreditinstitut und einem Verbraucher unwirksam sind.
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Der BGH hat am 08.11.2016, Az. XI ZR 552/15, entschieden, dass eine vorformulierte Bestimmung über eine „Darlehensgebühr“ in Höhe von 2% der Darlehenssumme in Bausparverträgen zwischen Verbrauchern und Unternehmern unwirksam ist.
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Der BGH hat am 22.11.2016, Az. XI ZR 434/15, entschieden, dass die Formulierung, die Widerrufsfrist beginne „nach Abschluss des Vertrags, aber erst, nachdem der Darlehensnehmer alle Pflichtangaben nach § 492 Absatz 2 BGB erhalten hat“, für sich klar und verständlich über den Beginn der Widerrufsfrist informiert.
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Das SG Berlin hat in einem Eilverfahren am 26.10.2016, Az. S 145 SO 1411/16 ER, entschieden, dass das Sozialamt rückwirkend die Sozialhilfe einer Pflegebedürftigen um Geldbeträge kürzen darf, die diese als Belohnung von einem kriminellen Pflegedienst für ihr Mitwirken beim Abrechnungsbetrug erhalten hat.
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Mit Beschl. v. 03.02.2015, Az. 22 L 187/15, hat das VG Köln zwei Verfügungen der Stadt Bonn bestätigt, mit denen diese die Schließung des Seniorenwohnzentrums Haus Dottendorf angeordnet hatte.
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Der EuGH hat am 17.11.2016, Az. C 216/15, entschieden, dass (Vereins-)Mitglieder einer Schwesternschaft des Deutschen Roten Kreuzes, die im Rahmen eines Gestellungsvertrags in einer Klinik eingesetzt werden sollen, als Arbeitnehmer im Sinne der Leiharbeitsrichtlinie 2008/104 anzusehen sein können, obwohl sie nach deutschem Recht keine Arbeitnehmer sind.
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Das BAG hat dem EuGH in dem Verfahren Az. 9 AZR 196/16, am 18.10.2016 zwei Fragen zur Urlaubsabgeltung bei Tod eines Arbeitnehmers im laufenden Arbeitsverhältnis zur Vorabentscheidung vorgelegt.
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Nach dem jüngsten Urteil des OLG Brandenburg, Az.: 9 UF 132/15, darf eine 15-Jährige auch gegen den Willen der Eltern eine intime Beziehung zu einem 30 Jahre älteren Mann haben, da andernfalls das Kindeswohl gefährdet sei.
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Beim unbefugten Eindringen in fremde Computer sieht der Bundesrat Strafbarkeitslücken und will diese mit einem neuen Gesetz schließen.
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