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Newsletter der Anwaltskanzlei Heinemann Februar  2016

Inhalt

  • SG Dresden: Krankenkasse muss medizinisch notwendige Fettabsaugung bezahlen
  • SG Mainz: Krankenkasse trägt Beweislast bei Auffangversicherung gemäß § 5 Abs. 1 Nr. 13 SGB V
  • BGH: Anscheinsbeweis für Bank im Online-Banking
  • BGH: Keine Vorfälligkeitsentschädigung bei vorzeitiger Kündigung eines Verbrau-cherdarlehens infolge Zahlungsverzugs des Darlehensnehmers
  • BGH: Berechnung einer Vorfälligkeitsentschädigung muss Sondertilgungsrechte berücksichtigen
  • OLG Hamm: „Zettel-Testamente“ sind uwirksam
  • LG Berlin: Verletzung der Anwaltspflichten bei „Scheidung online“

Sehr geehrte Leser,

wir hoffen, Ihnen mit dieser Ausgabe unseres Newsletters wieder lesenswerte Informationen zur Verfügung zu stellen. Bei Fragen zu den Newsletter-Themen oder bei Anregungen, wenden Sie sich bitte an:

Anwaltskanzlei Heinemann
Annastraße 33
39108 Magdeburg
Tel. 0391-7446140
Fax: 0391-7446150
E-Mail: info@raheinemann.de

Ihr Team der Anwaltskanzlei Heinemann

Krankenkasse muss medizinisch notwendige Fettabsaugung bezahlen

Das SG Dresden hat am 13.03.2015, Az. S 47 KR 541/11, entschieden, dass die Kosten des stationären Aufenthalts im Krankenhaus bei medizinisch notwendiger Fettabsaugung von den gesetzlichen Krankenkassen zu tragen sind.
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Krankenkasse trägt Beweislast bei Auffangversicherung gemäß § 5 Abs. 1 Nr. 13 SGB V

Das SG Mainz hat mit Urteil vom 04.05.2015, Az. S 3 KR 618/13, entschieden, das die Krankenkasse die Beweislast für die Behauptung trägt, dass die betroffene Person gemäß § 5 Abs. 1 Nr. 13 SGB V einen anderweitigen Anspruch auf Absicherung im Krankheitsfall hat.
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Anscheinsbeweis für Bank im Online-Banking

Der BGH hat am 26.01.2016, Az. XI ZR 91/14, entschieden, dass § 675w Satz 3 BGB die Anwendung der Grundsätze des Anscheinsbeweises im Online-Banking bei Erteilung eines Zahlungsauftrags unter Einsatz der zutreffenden PIN und TAN nicht verbietet.
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Keine Vorfälligkeitsentschädigung bei vorzeitiger Kündigung eines Verbraucherdarlehens infolge Zahlungsverzugs des Darlehensnehmers

Der XI. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs hat mit Urteil vom 19.01.2016, Az. XI ZR 103/15, entschieden, dass § 497 Abs. 1 BGB (in der bis zum 10. Juni 2010 geltenden Fassung) die Geltendmachung einer als Ersatz des Erfüllungsinteresses verlangten Vorfälligkeitsentschädigung durch die Bank ausschließt.
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Berechnung einer Vorfälligkeitsentschädigung muss Sondertilgungs-rechte berücksichtigen

Der unter anderem für das Bankrecht zuständige XI. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs hat auf die Unterlassungsklage eines Verbraucherschutzvereins entschieden, dass die Klausel in einem Darlehensvertrag zwischen einem Kreditinstitut und einem Verbraucher, wonach im Falle vorzeitiger Vollrückzahlung des Darlehens zukünftige Sondertilgungsrechte des Kunden bei der Berechnung der Vorfälligkeitsentschädigung unberücksichtigt bleiben, unwirksam ist.
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„Zettel-Testamente“ sind uwirksam

Das OLG Hamm hat am 27.11.2015, Az. 10 W 153/15, entschieden, dass ein ernsthafter Testierwillen nicht feststellbar sein kann, wenn das vermeintliche Testament nicht auf einer üblichen Schreibunterlage, sondern auf einem Stück Papier oder einem zusammengefalteten Pergamentpapier errichtet worden ist.
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Verletzung der Anwaltspflichten bei „Scheidung online“

Das LG Berlin hat am 05.06.2014, Az.: 14 O 395/13, entschieden, dass allein das Ausfüllen eines „Online-Scheidungsformulars“ Rechtsanwälte nicht von ihrer Beratungspflicht entbindet, wenn die vertretene Partei Beratungsbedarf erkennen lässt.
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