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Bundestag und Bundesrat haben das „Gesetz zur Weiterentwicklung der Pflegeversicherung“ verabschiedet. Damit kann die Reform zum 1. Juli 2008 in Kraft treten und es kommt zu umfangreichen Veränderungen im Bereich der gesetzlichen Pflegeversicherung.

Ein Kernpunkt der „Reform zur nachhaltigen Weiterentwicklung der Pflegeversicherung“ ist die Erhöhung der Beitragssätze zum 01. Juli 2008 um 0,25 Prozentpunkte auf dann 1,95 Prozent erhöht. Für Kinderlose beträgt der Beitrag dann 2,2 %.

Auf der Leistungsseite steht zunächst die Stärkung der ambulanten Versorgung im Mittelpunkt. Die Angebote für Pflegebedürftige sollen wohnortnah besser aufeinander abgestimmt und vernetzt werden. Es sollen so genannte Pflegestützpunkte aufgebaut werden. Fallmanager der Pflegekassen sollen die Pflegebedürftigen und ihre Angehörigen begleiten und sie bei der Organisation der Versorgung unterstützen. Betreute Wohnformen und Wohngemeinschaften, in denen Pflegebedürftige zusammenleben, sollen gefördert werden.

Auch die finanziellen Leistungen sollen schrittweise jährlich erhöht werden.

Bis 2012 werden die ambulanten Sachleistungsbeträge stufenweise spürbar angehoben: in der Pflegestufe I von jetzt € 384,00 auf € 450,00, in Pflegestufe II von € 921,00 auf € 1.100,00 und in Pflegestufe III von € 1.432,00 auf € 1.550,00.
Die stationären Sachleistungsbeträge der Stufen I und II bleiben zunächst unverändert. Die Stufe III und Stufe III in Härtefällen werden bis 2012 ebenfalls stufenweise von € 1.432,00 auf € 1.550,00 bzw. € 1.688,00 auf € 1.918,00 angehoben.
Schließlich soll auch das Pflegegeld in allen Pflegestufen erhöht werden.

Reform der gesetzlichen Pflegeversicherung. Demenzkranken soll, je nach Schwere ihrer Erkrankung, ein zusätzlicher Anspruch von bis zu € 2.400,00 pro Jahr zustehen. In den Genuss dieser Leistung sollen künftig auch altersverwirrte Menschen kommen, die noch nicht pflegebedürftig sind, aber Betreuung benötigen.

Die Pflegedienste und Heime sollen ab 2011 mindestens einmal im Jahr und in der Regel unangemeldet kontrolliert werden. Die Prüfberichte sollen veröffentlicht werden.
Bis Ende 2010 soll der Medizinische Dienst der Krankenversicherung alle 21.000 Pflegeeinrichtungen mindestens einmal geprüft haben.

Für Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer, die Angehörige pflegen, soll es im Rahmen einer so genannten Pflegezeit einen Anspruch auf eine sechsmonatige unbezahlte Freistellung von der Arbeit mit anschließender Rückkehrmöglichkeit auf den Arbeitsplatz geben. Die bereits heute existierende soziale Absicherung bei der Rente wird für die Freigestellten auch durch Kranken- und Pflegeversicherungsschutz ausgebaut.

Nicht zuletzt sollen die gesetzlichen Pflegekassen, ähnlich wie bisher auch schon die gesetzlichen Krankenkassen, die Befugnis erhalten, private Pflege-Zusatzversicherungen zu vermitteln.

Reform der gesetzlichen Pflegeversicherung. Für den Bereich der privaten Pflegeversicherung wird die Übertragbarkeit der individuellen Altersrückstellungen eingeführt. Bei niedrigen Einkommen gibt es Härtefallregelungen zur Übernahme von Beiträgen analog zum Basistarif in der privaten Krankenversicherung.

Reform der gesetzlichen Pflegeversicherung. Fragen Sie Ihren Fachanwalt für Medizinrecht in unserer Kanzlei

Rolf Heinemann

Rechtsanwalt

Fachanwalt für Medizinrecht

Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht

 

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