von Rolf Heinemann | Jan 26, 2017 | Gesellschaftsrecht, Kanzlei
Das Registergericht des AG München hat am 17.01.2016, Az. VR 304, entschieden, dass der Allgemeine Deutsche Automobilclub e.V. (ADAC) nach Auslagerung wirtschaftlicher Tätigkeiten in Beteiligungs- und Tochtergesellschaften nicht aus dem Vereinsregister zu löschen ist....