Die Kanzlei
Die Anwaltskanzlei Heinemann stellt sich vor

Rolf Heinemann
Rechtsanwalt & Sozius
Fachanwalt für Medizinrecht
Fachanwalt für Bankrecht und Kapitalmarktrecht

Marko Rummel
Rechtsanwalt & Sozius
Fachanwalt für Familienrecht
Tätigkeitsschwerpunkt: Erbrecht

Christina Lohse
Rechtsanwältin*
Tätigkeitsschwerpunkte: Familienrecht und Medizinrecht

Thomas Jursch
Rechtsanwalt*
Tätigkeitsschwerpunkte: Arbeitsrecht und Vertragsrecht
*Rechtsanwältin/Rechtsanwalt im Anstellungsverhältnis

Annett Ledderboge
Rechtsfachwirtin

Dana Herzig-Helmecke
Mitarbeiterin im Sekretariat

Michelle Meyer
Rechtsanwaltsfachangestellte in Ausbildung
Kosten
Die Frage der Kosten unserer Inanspruchnahme ist für jeden unserer Mandanten ein wesentlicher Faktor.
Grundsätzlich gilt dabei, dass jede Inanspruchnahme anwaltlicher Hilfe Geld kostet.
Erschöpft sich unsere Tätigkeit in einer bloßen Beratung, d.h. führen wir insbesondere nur ein oder mehrere Gespräche mit Ihnen, fertigen für Sie ein Beratungsschreiben an und treten wir nicht gegenüber dem Gegner auf, so sind wir gehalten, auf eine Vergütungsvereinbarung hinzuwirken.
Vertreten wir Sie gegenüber dem Gegner oder streiten wir für Sie vor Gericht, so rechnen wir, sofern wir nicht eine Vergütungsvereinbarung geschlossen haben, nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG) ab.
Sofern das RVG dies nicht anders bestimmt, ist die Höhe unserer Vergütung abhängig vom Gegenstandswert. Dieser bestimmt sich nach dem in einem bestimmten Geldbetrag ausgedrückten Wert Ihres rechtlichen Interesses. Dabei gilt in den meisten Fällen: je höher der Gegenstandswert ist, desto höher die Vergütung.
Bestimmt das RVG, dass für unsere Tätigkeit eine Betragsrahmengebühr anfällt, so insbesondere für sozialrechtliche oder strafrechtliche Angelegenheiten, setzen wir die Vergütung unter Berücksichtigung aller Umstände, vor allem des Umfangs unserer Tätigkeit, der Bedeutung der Angelegenheit für Sie und Ihrer Vermögensverhältnisse individuell fest.
Vergütung
Unsere Vergütung nach dem RVG richtet sich in jedem Falle danach, ob ein so genannter Gebührentatbestand angefallen ist. Die einzelnen Gebührentatbestände sind dabei sehr vielfältig. Genauere Informationen zur Abrechnung nach dem RVG finden Sie unter anderem auf der Website der Bundesrechtsanwaltskammer unterwww.brak.de.
Schließen wir mit Ihnen eine Vergütungsvereinbarung, so sind nahezu alle denkbaren Gestaltungen zulässig.
Bei Vereinbarung einer Zeitvergütung rechnen wir nur den tatsächlichen zeitlichen Aufwand ab, ohne dass es auf den Wert der Angelegenheit ankommt. Sie erhalten eine monatliche Abrechnung der angefallenen Arbeitszeit mit genauer Angabe der jeweiligen Tätigkeiten. Vorteilhaft an einer solchen Vereinbarung ist für Sie regelmäßig, dass Sie durch Ihre Mitarbeit unseren zeitlichen Aufwand mitbestimmen und damit die geschuldete Vergütung zu Ihren Gunsten beeinflussen können.
Gern vereinbaren wir mit Ihnen auch eine Pauschalvergütung. Dies wird allerdings nur in Fällen in Betracht zu ziehen sein, in denen für beide Seiten der zu erbringende Zeitaufwand abschätzbar ist.
Sofern nicht anders mit Ihnen vereinbart, wird unsere Vergütung bei Erledigung des Auftrags fällig. Nach den gesetzlichen Vorschriften können wir jedoch stets auch einen angemessenen Vorschuss fordern.
Die Rechtsanwälte unserer Kanzlei sind Mitglieder der Rechtsanwaltskammer Sachsen-Anhalt und des Deutschen Anwaltvereins.

Jobangebote bei der Anwaltskanzlei Heinemann
Rechtsreferendar (m/w/d) gesucht.
Sie haben die Möglichkeit, anhand aktueller Fälle die Tätigkeit eines Rechtsanwaltes/einer Rechtsanwältin kennenzulernen.
Interessentinnen/Interessenten können sich bewerben bei
Anwaltskanzlei Heinemann, Annastraße 33, 39108 Magdeburg.
Bewerbungen sind auch online möglich an: info@raheinemann.de. Telefonisch können vorab Auskünfte unter 0391/7446140 erteilt werden. Ansprechpartner: Herr Rechtsanwalt Rolf Heinemann.

Downloads
Unser Service für Sie
Vollmacht für die Anwaltskanzlei Heinemann zur Vertretung von Mandanten (pdf)
Belehrung nach § 12a Arbeitsgerichtsgesetz
Vordruck für den Antrag auf Beratungshilfe (pdf)
Vordruck für den Antrag auf Prozesskostenhilfe (pdf)
Hinweisblatt zum Formular für die Erklärung über die persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnisse bei Prozess- oder Verfahrenskostenhilfe (pdf)
Hinweise zum Datenschutz
Einwilligung zur E-Mail Kommunikation
Links
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Fax: 03 91 – 7 44 61 50
Öffnungszeiten
Montag - Donnerstag: 8:00 Uhr - 17:00 Uhr
Freitag: 8:00 Uhr - 15:00 Uhr
Samstag / Sonntag: geschlossen
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Mehr InformationenAnwaltskanzlei Heinemann GbR
Annastraße 33
39108 Magdeburg