Die Vergütung in der häuslichen Krankenpflege wird in einer Kleinen Anfrage einer im Bundestag vertretenen Partei thematisiert
Dabei wird ausgeführt, dass in dem von der Bundesregierung eingebrachten Entwurf des Pflegepersonalstärkungsgesetzes keine Regelung zur Refinanzierung tariflicher Bezahlung für die ambulante Krankenpflege enthalten sei. Immerhin würden mehr als 2,5 Mio. Menschen mit Pflegebedarf ambulant versorgt. Von der Bundesregierung wollen die Abgeordneten nun detaillierte Auskunft über die ambulanten Pflegedienste in Deutschland und das Gehaltsniveau in dieser Branche (BT-Drs. 19/4042).
Quelle: hib – heute im bundestag Nr. 638 v. 03.09.2018 und Juris das Rechtsportal
Siehe auch: https://raheinemann.de/vier-prozent-pauschaler-gewinnzuschlag-fuer-pflegeheime/
RH