Herausgegeben am 23.06.2010
Newsletter der Anwaltskanzlei Heinemann
Ausgabe: Juni 2010
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Inhalt:
- Neustart unserer Website
- SG Schwerin: Teilzeit-Chefarzt kann zugleich Vertragsarzt sein
- LSG Berlin-Brandenburg: Transparenz-Berichte über angebliche Pflegemängel dürfen nicht veröffentlicht werden
- BAG: Anspruch auf Urlaubsabgeltung erlischt nicht bei krankheitsbedingter Arbeitsunfähigkeit
- BAG: Pfandbon-Kündigung unwirksam – „Fall Emmely“
- BGH: Nach Ende der Ehe können Schwiegereltern Zuwendungen zurückfordern
- Bushido lässt abmahnen: „Zeiten ändern Dich“
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Sehr geehrte Leser,
wir hoffen, Ihnen mit dieser Ausgabe unseres Newsletters wieder lesenswerte Informationen zur Verfügung zu stellen. Bei Fragen zu den Newsletter-Themen oder bei Anregungen, wenden Sie sich bitte an:
Anwaltskanzlei Heinemann
Annastraße 33
39108 Magdeburg
Tel. 0391-7446140
Fax: 0391-7446150
E-Mail: info@raheinemann.de
Ihr Team der Anwaltskanzlei Heinemann
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Neustart unserer Website
Wir haben unsere Website modernisiert. Der Navigationsbereich ist gestrafft, damit Sie die benötigten Informationen schneller und effizienter barufen können. Außerdem haben Sie über unsere Seite jetzt auch Zugang zu unseren beiden Twitter-Accounts (1, 2). Auch dort informieren wir Sie tagesaktuell über interessante rechtliche Entwicklungen. Klicken Sie doch mal rein!
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SG Schwerin: Teilzeit-Chefarzt kann zugleich Vertragsarzt sein
Eine Teilzeit-Tätigkeit als Chefarzt in einem Krankenhaus mit einem Arbeitsumfang von nicht mehr als 13 Stunden ist mit einer Tätigkeit als Vertragsarzt in den Räumen des Krankenhausgebäudes vereinbar. Dies hat das SG Schwerin mit Urt. v. 01. Juli 2009 – S 3 KA 31/08 entschieden.
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LSG Berlin-Brandenburg: Transparenz-Berichte über angebliche Pflegemängel dürfen nicht veröffentlicht werden
Das Landessozialgericht Berlin-Brandenburg hat mit Beschlüssen v. 29. März 2010 – L 27 P 14/10 B ER und v. 11. Mai 2010 – L 27 P 18/10 B ER so genannte Transparenzberichte gestoppt, die von den Verbänden der Pflegekassen im Internet veröffentlicht werden sollten. Für ausschlaggebender hielt das Gericht, dass die Veröffentlichung von Bewertungen, die in etwa Schulnoten ähneln, einen schwerwiegenden Eingriff in die Berufsfreiheit der Pflegedienste darstellt und in den vorliegenden Fällen auch sachlich fehlerhaft gewesen sein dürfte.
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BAG: Anspruch auf Urlaubsabgeltung erlischt nicht bei krankheitsbedingter Arbeitsunfähigkeit
Mit Urt. v. 24. März 2009 – 9 AZR 983/07 hat das BAG seine bisherige Rechtsprechung aufgegeben und entschieden, dass der Anspruch eines Arbeitnehmers auf Urlaubsabgeltung bei krankheitsbedingter Arbeitsunfähigkeit nicht erlischt. Dies ergebe die anhand des Art. 7 der Richtlinie 2003/88/EG („Arbeitszeitrichtlinie“) vorzunehmende gemeinschaftsrechtskonforme Auslegung von § 7 Abs. 3 und 4 BUrlG.
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BAG: Pfandbon-Kündigung unwirksam – „Fall Emmely“
Das BAG hat mit Urt. v. 10. Juni 2010 – 2 AZR 541/09 entschieden, dass die fristlose Kündigung der Kassiererin eines Einzelhandelsgeschäfts die ihr nicht gehörende Pfandbons im Wert von insgesamt 1,30 Euro zum eigenen Vorteil eingelöst hatte, unwirksam ist. Es sei nämlich nicht jede unmittelbar gegen die Vermögensinteressen des Arbeitgebers gerichtete Vertragspflichtverletzung ohne Weiteres ein Kündigungsgrund. Erforderlich sei vielmehr das Vorliegen eines „wichtigen Grundes“. Ob ein solcher gegeben ist, sei unter Berücksichtigung aller Umstände des Einzelfalls und unter Abwägung der Interessen beider Vertragsteile“ zu beurteilen.
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BGH: Nach Ende der Ehe können Schwiegereltern Zuwendungen zurückfordern
Der Familienrechtssenat des BGH hat mit Urt. v. 3. Februar 2010 – XII ZR 189/06 entschieden, dass Schwiegereltern nach Ende der Ehe ZUwendungen zurückfordern können. Dies ergebe sich daraus, dass mit Ende der ehelichen Lebensgemeinschaft die Geschäftsgrundlage solcher Zuwendungen wegfällt. Schwiegereltern, die ihrem Schwiegerkind Vermögenswerte zugewandt haben, können daher künftig häufiger als bisher mit Erfolg eine Rückabwicklung derartiger Zuwendungen begehren.
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Bushido lässt abmahnen: „Zeiten ändern Dich“
Der unter dem Künstlernamen „Bushido“ bekannte Herr Anis Mohamed Ferchichi lässt derzeit massenhaft durch die Rechtsanwälte Bindhardt, Fiedler, Rixen, Zerbe wegen angeblicher Urheberrechtsverstöße betreffend das Werk „Zeiten ändern Dich“ abmahnen. Wie üblich fordern die Anwälte die Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung. Außerdem verlangen sie die Zahlung eines pauschalen Vergleichsbetrages. Dieser schwankt je nach Anzahl der aufgeführten Titel zwischen € 450 und € 700.
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