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Das Bundeskabinett hat die Einführung von Pflegepersonaluntergrenzen in Krankenhausbereichen, in denen dies aus Gründen der Patientensicherheit besonders notwendig ist, beschlossen.

Die Bundesverbände der Krankenhäuser und Krankenkassen werden verpflichtet, Pflegepersonaluntergrenzen in Krankenhausbereichen festzulegen, in denen dies für die Patientensicherheit besonders notwendig ist, z.B. auch mit Blick auf Intensivstationen oder die Besetzung im Nachtdienst. Zum 01.01.2019 werden zudem die Mittel des Pflegestellen-Förderprogramms in den Pflegezuschlag überführt. Die Krankenhäuser werden damit mit 830 Mio. Euro pro Jahr dabei unterstützt, dauerhaft mehr Personal zu beschäftigen. Wenn durch die Einführung der Pflegepersonaluntergrenzen Mehrkosten entstehen sollten, können außerdem krankenhausindividuelle Zuschläge vereinbart werden, die nicht anderweitig finanziert werden.

Folgendes ist im Einzelnen vorgesehen:

– Die Deutsche Krankenhausgesellschaft und der Spitzenverband Bund der Krankenkassen (GKV-Spitzenverband) sollen im Benehmen mit dem Verband der Privaten Krankenversicherung Pflegepersonaluntergrenzen in zuvor von ihnen festgelegten Bereichen im Krankenhaus bis zum 30.06.2018 verbindlich vereinbaren.
– Das Bundesministerium für Gesundheit die Pflegepersonaluntergrenzen setzt per Rechtsverordnung mit Wirkung zum 01.01.2019 fest; wenn die Deutsche Krankenhausgesellschaft und der GKV-Spitzenverband keine Vereinbarung treffen sollten,
– In einem engen fachlichen Austausch begleitet das Bundesgesundheitsministerium (BMinG) die Festlegung der Personaluntergrenzen mit der Maßgabe, dass die Selbstverwaltungspartner unverzüglich einen konkreten Zeitplan vorlegen müssen. An den Sitzungen der beiden Vertragsparteien wird zudem das BMinG teilnehmen. Die Selbstverwaltungspartner haben zudem dem BMinG regelmäßig Unterlagen zum Bearbeitungsstand vorzulegen sowie dieses fortwährend über die Arbeitsfortschritte zu informieren.
– Karl-Josef Laumann wird als Beauftragter der Bundesregierung für die Belange der Patientinnen und Patienten sowie Bevollmächtigter für Pflege, vom BMinG in den fachlichen Austausch mit beiden Vertragsparteien einbezogen. Eingebunden werden weitere maßgebliche Verbände wie der Deutsche Pflegerat, die für das Personalfragen in Krankenhäusern maßgeblichen Gewerkschaften und die Arbeitsgemeinschaft der medizinisch-wissenschaftlichen Fachgesellschaften e.V..
– Krankenhäuser müssen zudem die für die Krankenhausplanung zuständigen Behörden künftig über die Einhaltung der Personaluntergrenzen informieren und dies auch in den Qualitätsberichten veröffentlichen, um Personalverlagerungen zu vermeiden,. Die Nichteinhaltung der Personaluntergrenzen wird mit verbindlichen Vergütungsabschlägen und weiteren Maßnahmen sanktioniert.. Zudem werden notwendige Ausnahmevorschriften und Übergangsregelungen vorgesehen.
– Bis zum 31.12.2022 ist die Wirkung der Pflegepersonaluntergrenzen wissenschaftlich zu evaluieren. Dem Ausschuss für Gesundheit des Deutschen Bundestages ist der Evaluationsbericht über das BMinG vorzulegen.
-, Seit diesem Jahr werden die Krankenhäuser schon durch einen Pflegezuschlag unterstützt, um dauerhaft mehr Personal beschäftigen zu können. Dieser soll ab 2019 um die Mittel des Pflegestellen-Förderprogramms ergänzt werden und damit von bisher 500 Mio. Euro auf bis zu 830 Mio. Euro pro Jahr anwachsen. In Abhängigkeit von ihrer Pflegepersonalausstattung profitieren Krankenhäuser von dem erhöhten Zuschlag und erhalten dadurch einen Anreiz, ausreichend Personal vorzuhalten. Bis einschließlich 2021 wird für einen Übergangszeitraum von drei Jahren an der Nachweispflicht beim Pflegestellen-Förderprogramm festgehalten, damit die bisher geförderten Stellenzahlen beibehalten werden. Für aus den Pflegepersonaluntergrenzen folgende Mehrkosten, die nicht bereits anderweitig finanziert sind, können krankenhausindividuelle Zuschläge vereinbart werden.

Die Schlussfolgerungen aus der Expertenkommission „Pflegepersonal im Krankenhaus“ vom 07.03.2017 wurden mit diesen Regelungen umgesetzt. Diese Schlussfolgerungen wurden von Bundesgesundheitsminister Hermann Gröhe gemeinsam mit den Vertreterinnen und Vertretern der Koalitionsfraktionen und der Bundesländer vorgelegt. Ursprünglich Bis Ende des Jahres 2017 waren die Arbeiten der Kommission vorgesehen. Damit liegen die Ergebnisse deutlich früher vor, als geplant.

Es handelt sich um Formulierungshilfen für zwei Änderungsanträge der Koalitionsfraktionen zu dem bereits im parlamentarischen Verfahren befindlichen Gesetz zur Modernisierung der epidemiologischen Überwachung übertragbarer Krankheiten.

 

Quellen: Pressemitteilung des BMinG v. 05.04.2017 und Juris das Rechtsportal

 

RH