Mehr Infos

Im Zusammenhang mit einer angemessenen Vergütung psychotherapeutischer Leistungen prüft derzeit das Bundesgesundheitsministerium die vom Erweiterten Bewertungsausschuss beschlossenen Regelungen.

In der Antwort (BT-Drs. 18/12282 – PDF, 100 KB) der Bundesregierung auf eine Kleine Anfrage (BT-Drs. 18/12052  – PDF, 135 KB) der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen heißt es, die Vergütung sei nach Entscheidungen des BSG als angemessen anzusehen, wenn ein Ertrag erzielt werden könne, der dem von Fachärzten im unteren Einkommensbereich entspreche,

Der Bewertungsausschuss vereinbare die Vergütung der aufgrund der geänderten Psychotherapie-Richtlinie geregelten Leistungen. Inwieweit eine Anpassung der Vergütung notwendig ist, habe der erweiterte Bewertungsausschuss überprüft, und im September 2015 dazu einen Beschluss gefasst.

In der Antwort heißt es weiter „Aus dieser Beschlussfassung zur Überprüfung und Höherbewertung der antragspflichtigen psychotherapeutischen Leistungen“ würden  Mehrausgaben in Höhe von jährlich rund 80 Mio. Euro resultieren zuzüglich Mehrausgaben für die rückwirkend angepasste Vergütungshöhe. Derzeit prüfe das Bundesgesundheitsministerium die beschossenen Regelungen. Das Ministerium lehnt weitere gesetzliche Vorgaben, etwa zu Kriterien für die Vereinbarung einer angemessenen Vergütung der Psychotherapeuten, ab.

 

Quelle: hib – heute im bundestag Nr. 312 v. 17.05.2017 und Juris das Rechtsportal

 

RH