Für viele Arbeitnehmer ist es ein Schock: Eine Abmahnung wegen Krankheit landet im Briefkasten. Dabei stellt sich die Frage, ob und unter welchen Bedingungen eine solche Abmahnung rechtens sein kann. In diesem Artikel erfahren Sie, wann eine Abmahnung zulässig ist, wie Sie darauf reagieren sollten und welche rechtlichen Möglichkeiten Ihnen offenstehen.
Übersicht Ratgeber Abmahnung und fristlose Kündigung wegen Krankheit
- I. Darf eine Abmahnung oder fristlose Kündigung wegen Krankheit ausgesprochen werden?
- 1. Typische Pflichtverletzungen des Arbeitnehmers, die zu einer Abmahnung oder auch außerordentlichen fristlosen Kündigung führen können
- a. Pflichtverletzungen die eine Abmahnung zur Folge haben können
- b. Pflichtverletzungen die eine Abmahnung zur Folge haben können
- II. Was bedeutet das konkret bei Abmahnung wegen Krankheit?
- 1. Was können Sie nach einer Abmahnung tun?
- 2. Checkliste: Was tun nach einer Abmahnung?
- 3. Zentrale Begriffe bei einer Abmahnung wegen Krankheit
- III. Ist eine fristlose Kündigung wegen Krankheit zulässig?
- 1. Fristlose Kündigung wegen Ankündigen einer Krankheit?
- a. Ankündigung einer zukünftigen im Zeitpunkt der Ankündigung nicht bestehenden Erkrankung durch den Arbeitnehmer
- b. Ankündigung einer zukünftigen im Zeitpunkt der Ankündigung nicht bestehenden Erkrankung durch den Arbeitnehmer
- 2. Resümee
- IV. Fristlose Kündigung wegen Vortäuschen einer Krankheit
- V. Beratung bei arbeitsrechtlichen Fragen
- VI. Fazit: Handeln Sie schnell und gezielt
- VII. Jetzt aktiv werden
I. Darf eine Abmahnung oder fristlose Kündigung wegen Krankheit ausgesprochen werden?
Grundsätzlich gilt bzgl. Kündigungen bzw. Abmahnungen: Krankheiten sind nicht vermeidbar, und niemand darf allein wegen einer Erkrankung abgemahnt werden. Dazu soll angemerkt werden, dass eine Abmahnung seitens des Arbeitgebers grundsätzlich die Reaktion auf ein arbeitsvertragliches Fehlverhalten des Arbeitnehmers ist und diesen dazu anhalten soll, sich zukünftig vertragsgerecht zu verhalten. Es geht also bei der Abmahnung um ein Fehlverhalten des Arbeitnehmers und dessen Möglichkeit, dieses zu ändern. Eine Erkrankung stellt aber einen gesundheitlichen Zustand und kein abmahnbares Fehlverhalten bzw. keine abmahnbare Pflichtverletzung dar.
Allerdings gibt es in puncto Abmahnung wegen Krankheit Fälle, in denen Arbeitgeber das Verhalten eines Arbeitnehmers in Verbindung mit der Krankheit als Pflichtverletzung ansehen könnten. Beispiele hierfür sind verspätete Krankmeldungen, das Nichtvorlegen einer Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung oder das Vortäuschen einer Erkrankung.
1. Typische Pflichtverletzungen des Arbeitnehmers, die zu einer Abmahnung oder auch außerordentlichen fristlosen Kündigung führen können
a. Pflichtverletzungen die eine Abmahnung zur Folge haben können
- Verspätete oder ausbleibende Krankmeldung.
- Fehlende Kommunikation bei länger andauernden Erkrankungen.
- Nicht oder nicht fristgerecht eingereichte Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung.
b. Pflichtverletzungen die eine außerordentliche fristlose Kündigung zur Folge haben können
- Ankündigung einer Krankheit
- Vortäuschen oder Verdacht des Vortäuschens einer Erkrankung.
Bei Fragen zu einer Abmahnung wegen Krankheit und dergleichen stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung.
II. Was bedeutet das konkret bei Abmahnung wegen Krankheit?
Eine Abmahnung wegen häufiger Krankheit kann danach rechtlich zulässig sein, wenn der Arbeitnehmer im Zusammenhang mit Krankmeldungen oder mit der beim Arbeitgeber einzureichenden Arbeitsunfähigkeitsbescheinigungen gegen vertragliche Pflichten verstößt. Dazu zählen insbesondere Situationen, in denen eine Krankmeldung verspätet oder gar nicht erfolgt oder die Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung nicht fristgerecht vorgelegt wird.
1. Was können Sie nach einer Abmahnung tun?
Falls Sie eine Abmahnung erhalten, ist es wichtig, ruhig zu bleiben und überlegt zu handeln. Eine strukturierte Vorgehensweise hilft Ihnen dabei, Ihre Rechte zu wahren und Fehler zu vermeiden.
Eine Abmahnung wegen häufiger Krankheit ist oft der erste Schritt, bevor der Arbeitgeber weitergehende Maßnahmen wie eine
verhaltensbedingte Kündigung einleitet. Dabei muss der Arbeitgeber ggf. sowohl für die Abmahnung als auch für die verhaltensbedingte Kündigung eine schuldhafte Pflichtverletzung des Arbeitnehmers nachweisen. Zudem muss die mit der verhaltensbedingten Kündigung erfolgende Reaktion des Arbeitgebers auf den wiederholten Pflichtverstoß des Arbeitnehmers angemessen sein. Weiterhin müssen die der Abmahnung und der Kündigung zugrunde liegenden Pflichtverstöße gleichartig sein.
Arbeitnehmer haben nach Erhalt einer Abmahnung grundsätzlich folgende Handlungsmöglichkeiten gegenüber dem Arbeitgeber:
- Verfassen einer Gegendarstellung, die der Arbeitgeber zur Personalakte nehmen muss und
- Geltendmachung eines Anspruchs auf Entfernung der Abmahnung aus der Personalakte.
Unabhängig kann der betroffene Arbeitnehmer abwarten. Jedenfalls wird die Abmahnung wegen Krankheit im Rahmen eines Kündigungsschutzprozesses, den der Arbeitnehmer nach wiederholtem Pflichtverstoß erhaltener Kündigung eingeleitet hat, auf Rechtmäßigkeit überprüft. Wenn das Gericht im zu entscheidenden Fall die Abmahnung vor Ausspruch der Kündigung für erforderlich hält, ist der Ausgang des Kündigungsschutzprozesses regelmäßig davon abhängig, ob die Abmahnung rechtswidrig oder rechtmäßig war. Die Rechtswidrigkeit einer Abmahnung kann sich dabei bereits daraus ergeben, dass
- das angeblich vertragswidrige Verhalten des Arbeitnehmers nicht genau genug beschrieben wurde oder
- der Arbeitnehmer nicht ermahnt wurde, sich zukünftig vertragstreu zu verhalten oder
- arbeitsrechtliche Konsequenzen, wie Kündigung, nicht angedroht wurden, wenn der Arbeitnehmer den Regelverstoß noch einmal begeht.
Ein erfahrener Anwalt für Arbeitsrecht in Magdeburg kann Ihnen helfen, Ihre Rechte durchzusetzen und weitere Schritte im Zusammenhang einer Abmahnung wegen häufiger Krankheit zu planen. Gerne stehen wir Ihnen diesbezüglich zur Verfügung.
2. Checkliste: Was tun nach einer Abmahnung?
- Prüfen Sie die Abmahnung wegen Krankheit: Analysieren Sie den Inhalt genau. Ist die Abmahnung formal korrekt? Wurden die Vorwürfe konkret benannt?
- Sammeln Sie Beweise: Dokumentieren Sie alle relevanten Unterlagen, wie Krankmeldungen, E-Mails oder Zeugenberichte.
- Rechtsberatung einholen: Lassen Sie sich von einem Anwalt für Arbeitsrecht in Magdeburg unterstützen, um Ihre Chancen und Risiken besser einschätzen zu können.
- Gegendarstellung verfassen und/oder Entfernung aus der Personalakte verlangen: Erläutern Sie schriftlich Ihre Sichtweise und reichen Sie diese fristgerecht bei Ihrem Arbeitgeber ein und/oder fordern Sie den Arbeitgeber auf, die Abmahnung aus der Personalakte zu entfernen.
- Zügige Vorgehensweise/Fristen beachten: Stellen Sie sicher, dass Sie zügig auf die Abmahnung wegen Krankheit reagieren, wenn Sie direkt gegen diese angehen wollen. Ansonsten verliert eine Abmahnung nach gewissem beanstandungsfreien Zeitablauf auch ihre Wirkung (ab ca. 2 Jahre).
Sofern Ihnen gegenüber nach vorgeworfenem wiederholten Regelverstoß eine Kündigung des Arbeitsverhältnisses ausgesprochen wurde, sind Sie gehalten, innerhalb von 3 Wochen Kündigungsschutzklage beim zuständigen Arbeitsgericht einzureichen. Ansonsten kann die ausgesprochene Kündigung des Arbeitsverhältnisses grundsätzlich nicht mehr angegriffen werden.
Ein spezialisierter Anwalt nach Kündigung kann Ihnen bei jedem Schritt helfen und Sie vor unnötigen Fehlern bewahren. Dabei wird auch geprüft, ob die Abmahnung mit Aussicht auf Erfolg rechtlich angefochten werden kann. Falls Sie eine Abmahnung erhalten, sollten Sie zunächst Ruhe bewahren und die Abmahnung wegen Krankheit sorgfältig rechtlich überprüfen lassen. Ein spezialisierter Anwalt nach Kündigung kann die genauen Umstände analysieren und Sie dann auch zu den nächsten rechtlichen Schritten beraten. Dabei können Sie beispielsweise eine schriftliche Gegendarstellung verfassen, in der Sie Ihre Sicht der Dinge schildern. Falls die Abmahnung unrechtmäßig ist, könnten Sie rechtliche Schritte einleiten, um deren Entfernung aus Ihrer Personalakte zu verlangen. Zudem sollten Sie darauf achten vertragliche und/oder gesetzliche Fristen einzuhalten, um Ihre Rechte zu sichern. Insbesondere die 3 Wochenfrist für die Einreichung einer Kündigungsschutzklage nach Kündigung des Arbeitsverhältnisses bei vorgeworfenem wiederholtem Regelverstoß dürfen Sie nicht versäumen.
Unser Team in Magdeburg steht Ihnen hierbei beratend zur Seite und unterstützt Sie bei der rechtlichen Überprüfung Ihrer Abmahnung.
3. Zentrale Begriffe bei einer Abmahnung wegen Krankheit
Wenn Sie eine Abmahnung wegen häufiger Krankheit erhalten, ist es wichtig, die rechtlichen Hintergründe zu kennen. Dabei spielen unter anderem die folgenden Aspekte eine zentrale Rolle:
- Arbeitsvertrag: Ihr Arbeitsvertrag regelt die Rechte und Pflichten zwischen Ihnen und Ihrem Arbeitgeber. Verstöße wie verspätete Krankmeldungen können hier ernsthafte Konsequenzen haben.
- Krankmeldung: Diese ist unverzüglich vorzunehmen. Arbeitnehmer müssen in der Regel spätestens nach drei Kalendertagen eine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung vorlegen. Arbeitsvertraglich kann aber auch etwas anderes vereinbart sein.
- Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung: Dieser Nachweis dient dazu, Ihre Arbeitsunfähigkeit zu dokumentieren. Verspätete oder fehlende Bescheinigungen können eine Abmahnung nach sich ziehen.
- Verhältnismäßigkeit: Jede Abmahnung muss verhältnismäßig sein. Der Arbeitgeber darf nicht unverhältnismäßig hart reagieren. Er muss im Einzelfall immer abwägen, ob eine Abmahnung erforderlich ist oder ob nicht beispielsweise eine schlichte Ermahnung ausreicht.
Wenn Sie eine Abmahnung wegen Krankheit erhalten, sollten Sie die wichtigsten Begriffe kennen, die Ihre Rechte und Pflichten betreffen. Dazu zählt zunächst der Arbeitsvertrag, der genau regelt, welche Verpflichtungen zwischen Ihnen und Ihrem Arbeitgeber bestehen. Eine verspätete Krankmeldung oder das Nichtvorlegen einer Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung kann als Verstoß gegen diese Pflichten gewertet werden. Arbeitnehmer sind verpflichtet, den Arbeitgeber unverzüglich über eine Erkrankung zu informieren und spätestens nach drei Kalendertagen die Bescheinigung vorzulegen.
Darüber hinaus ist die Verhältnismäßigkeit ein zentraler Aspekt. Jede Abmahnung muss darauf abzielen, das Fehlverhalten zu korrigieren, und darf nicht unverhältnismäßig hart sein, darf insbesondere im Einzelfall keine unverhältnismäßige Reaktion auf ein minimales Fehlverhalten sein.
Sollte es zu wiederholten Verstößen kommen oder eine Abmahnung unrechtmäßig erscheinen, können Sie sich bei Ihrem Anwalt für Arbeitsrecht in Magdeburg rechtlich beraten lassen, um Ihre Position zu klären. Gerne stehen wir Ihnen diesbezüglich zur Verfügung.
III. Ist eine fristlose Kündigung wegen Krankheit zulässig?
Wie bereits gesehen, können das Ankündigen oder Vortäuschen einer Krankheit unter Umständen jeweils grundsätzlich auch einen Grund für die außerordentliche fristlose Kündigung darstellen.
1. Fristlose Kündigung wegen Ankündigen einer Krankheit?
a. Ankündigung einer zukünftigen im Zeitpunkt der Ankündigung nicht bestehenden Erkrankung durch den Arbeitnehmer
Bereits die Ankündigung einer zukünftigen, im Zeitpunkt der Ankündigung nicht bestehenden Erkrankung durch den Arbeitnehmer für den Fall, dass der Arbeitgeber einem unberechtigten Verlangen auf Gewährung von Urlaub nicht entsprechen sollte, ist nach Ansicht des Bundesarbeitsberichts (BAG) ohne Rücksicht auf eine später tatsächlich auftretende Krankheit grundsätzlichgeeignet, einen wichtigen Grund zur außerordentlichen Kündigung abzugeben. Dies hat das BAG in seinem Urteil vom 12.03.2009, Az. 2 AZR 251/07, hervorgehoben. Allerdings könnte eine Interessenabwägung ergeben, dass auch mildere Mittel als die außerordentliche fristlose Kündigung hätten eingesetzt werden können. Zu berücksichtigen sei dann auch ein 31 Jahre unbeanstandet andauerndes Arbeitsverhältnis. Ggf. wäre dann im Ergebnis wohl ein milderes Mittel, nämlich wohl vorrangig Ausspruch einer außerordentlichen Kündigung mit Auslauffrist, einzusetzen gewesen.
Das BAG hob hervor, dass es dem Arbeitnehmer auch bei tatsächlich bestehender Erkrankung aufgrund des Rücksichtnahmegebots verwehrt sei, die Krankheit und ein sich daraus ergebendes Recht, der Arbeit fernzubleiben, gegenüber dem Arbeitgeber als „Druckmittel“ einzusetzen, um den Arbeitgeber zu einem vom Arbeitnehmer gewünschten Verhalten zu veranlassen.
Das BAG sah im Übrigen den Beweiswert einer vorgelegten Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung im Fall einer bei Nichtgewährung von Urlaub angekündigten Erkrankung als erschüttert an.
b. Ankündigung einer zukünftigen im Zeitpunkt der Ankündigung nicht bestehenden Erkrankung durch den Arbeitnehmer
Sei der Arbeitnehmer im Zeitpunkt der Ankündigung eines künftigen, krankheitsbedingten Fehlens aber bereits objektiv erkrankt und habe er davon ausgehen dürfen, auch am Tag des begehrten Urlaubs (weiterhin) wegen Krankheit arbeitsunfähig zu sein, könne nicht mehr angenommen werden, sein fehlender Arbeitswille und nicht die bestehende Arbeitsunfähigkeit sei Grund für das spätere Fehlen am Arbeitsplatz, so das BAG. In einem solchen Fall wiege eine mit der Erklärung verbundene Störung des Vertrauensverhältnisses zwischen Arbeitnehmer und Arbeitgeber regelmäßig weniger schwer. Es könne dann nicht ohne Weiteres von einer erheblichen, eine außerordentliche Kündigung an sich rechtfertigenden Pflichtverletzung ausgegangen werden. Ob dann eineAbmahnung oder eine außerordentliche Kündigung mit Auslauffrist Mittel der Wahl hätte sein müssen, blieb in dem vom BAG entschiedenen Fall angesichts der im Einzelfall ungeklärten Umstände offen.
2. Resümee
Ob im Zusammenhang mit dem Ankündigen einer Krankheit eine Pflichtverletzung vorliegt, die eine außerordentliche Kündigung rechtfertigt, ist immer im Einzelfall zu klären. Insbesondere die Frage, ob
- im Zeitpunkt der Ankündigung tatsächlich schon eine Erkrankung vorliegt und
- eine Interessenabwägung den Einsatz eines milderen Mittels gebietet,
spielen dann grundsätzlich eine Rolle.
IV. Fristlose Kündigung wegen Vortäuschen einer Krankheit
Das Vortäuschen einer Arbeitsunfähigkeit kann auch dann – ohne vorherige Abmahnung – eine außerordentliche Kündigung rechtfertigen, wenn der Arbeitnehmer mit dem Vortäuschen der Arbeitsunfähigkeit sich keine Entgeltfortzahlung vom Arbeitgeber erschleicht (weil der 6-wöchige Entgeltfortzahlungszeitraum des § 3 Abs. 1 S. 1 EFZG bereits beendet ist), sondern „nur“ dem Arbeitgeber seine Arbeitsleistung vorenthält (Hessisches LAG, Urteil vom 01.04.2009, Az. 6 Sa 1593/08 in Juris das Rechtsportal).
Es sei auch für jeden Arbeitnehmer ohne weiteres ersichtlich, dass der Arbeitgeber die Vorenthaltung der geschuldeten Arbeitsleistung aufgrund des Vortäuschens einer Arbeitsunfähigkeit als eine so schwerwiegende Vertragsverletzung ansehen wird, dass er ohne vorherige Abmahnung das Arbeitsverhältnis kündigen werde. Das Vortäuschen der Arbeitsunfähigkeit stelle ein unredliches Verhalten des Arbeitnehmers dar, das unabhängig davon, ob die Arbeitsunfähigkeit zu einer Belastung des Arbeitgebers mit Entgeltfortzahlungskosten führe oder nicht, die Vertrauensgrundlage für die Fortsetzung des Arbeitsverhältnisses zerstöre, so das LAG. Entscheidend sei, dass der Arbeitnehmer nicht nur gegen seine Leistungspflichten verstößt, sondern zugleich das Vertrauen des Arbeitgebers in seine Redlichkeit zerstört (so schon BAG, Urteil vom 26.08.1993 – 2 AZR 153/93j.
Den Beweiswert einer Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung erschüttern könne schon die angekündigte Arbeitsbereitschaft während einer Arbeitsunfähigkeit und nicht erst das tatsächliche Durchführen von Arbeiten während der Arbeitsunfähigkeit, so das LAG..
Der Beweiswert einer Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung sei erschüttert durch die Aussage des Arbeitnehmers, er könne eine angebotene „Schwarzarbeit“ ausführen, er sei zwar krank, könne aber arbeiten.
V. Beratung bei arbeitsrechtlichen Fragen
Ob es um eine Abmahnung, einen Aufhebungsvertrag oder eine Kündigung geht – wir stehen Ihnen mit unserer Erfahrung zur Seite. Möchten Sie Ihren Vertrag auflösen? Ein Anwalt für Aufhebungsvertrag berät Sie kompetent und stellt sicher, dass Ihre Interessen gewahrt bleiben. Wenn Sie einen Konflikt um Abfindungen haben, können Sie sich ebenfalls auf unsere Expertise verlassen. Gerne steht Ihnen unser Anwalt für Arbeitsrecht in puncto Abfindungen zur Verfügung.
VI. Fazit: Handeln Sie schnell und gezielt
Eine Abmahnung wegen häufiger Krankheit kann für Arbeitnehmer eine schwierige und belastende Situation darstellen. Wichtig ist, dass Sie sich zeitnah rechtlichen Rat holen, um Ihre Rechte zu prüfen und die richtigen Schritte einzuleiten.
Unsere Kanzlei in Magdeburg steht Ihnen mit umfassender Erfahrung und Expertise zur Seite. Wir unterstützen Sie nicht nur bei der Überprüfung Ihrer Abmahnung, sondern auch bei der Formulierung einer Gegendarstellung oder der Vorbereitung auf ein arbeitsrechtliches Verfahren. Gemeinsam finden wir eine Strategie, die auf Ihre individuelle Situation zugeschnitten ist.
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VII. Jetzt aktiv werden
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Siehe auch:
Abfindung bei Kündigung durch Arbeitgeber
Aufhebungsvertrag bei Drohung anfechtbar?
Abmahnung: Widerspruch einlegen
Abmahnung bei Verweigerung des Personalgesprächs?

Rolf Heinemann
Rechtsanwalt

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