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Abmahnung: Widerspruch einlegen – In diesem Beitrag erläutern wir Ihnen zunächst die rechtliche Bedeutung einer Abmahnung. Sodann stellen wir dar, wie Sie

  • sich nach Erhalt einer Abmahnung verhalten sollten,
  • sich gegen eine Abmahnung wehren können,
  • gegen eine Abmahnung durch Gegendarstellung bzw. Widerspruch vorgehen können.

Erfahren Sie, welche Gründe es für eine Abmahnung geben kann, wie Sie sich im Fall einer solchen verhalten und welche Voraussetzungen und Fristen es für den Widerspruch gibt. Wenn wir von Widerspruch gegen eine Abmahnung sprechen, so ist die in der arbeitsrechtlichen Literatur und Rechtsprechung geläufige

Gegendarstellung gemeint. Gern beraten wir Sie auch persönlich zu Ihrem konkreten Fall. Kontaktieren Sie uns und unser Anwalt für Abmahnungen kümmert sich um Ihr Anliegen.

Was ist eine Abmahnung?

Eine Abmahnung ist ein formeller Hinweis des Arbeitgebers an den Arbeitnehmer, dass dessen Verhalten oder Leistung nicht den Erwartungen oder Vorgaben des Unternehmens entspricht. Sie dient sowohl der Dokumentation des Fehlverhaltens als auch der Warnung, dass bei erneutem Fehlverhalten weitergehende arbeitsrechtliche Konsequenzen drohen können, bis hin zur Kündigung.

Dabei hat die Abmahnung zwei Hauptziele:

  1. Dokumentation: Sie hält das Fehlverhalten schriftlich fest, um im Falle weiterer Verstöße eine Grundlage für rechtliche Schritte zu haben.
  2. Warnung: Sie signalisiert dem Arbeitnehmer, dass sein Verhalten inakzeptabel ist und er es ändern muss, um arbeitsrechtliche Konsequenzen zu vermeiden.

Sie möchten Widerspruch gegen eine Abmahnung einlegen? Unser Anwalt für Arbeitsrecht ist für Sie da. Treten Sie direkt mit uns in Kontakt.

Rechtliche Grundlagen für die Abmahnung im Arbeitsrecht

Im deutschen Arbeitsrecht ist die Abmahnung aus vorgenannten Gründen ein wichtiger Bestandteil der arbeitsrechtlichen Maßnahmen. Sie ist gesetzlich nicht explizit geregelt, sondern durch die Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts (BAG) entwickelt worden. Eine Abmahnung muss bestimmte formale Anforderungen erfüllen und Funktionen genügen, um wirksam zu sein:

  • Hinweisfunktion/Konkretisierung: Das beanstandete vertragswidrige Verhalten des Arbeitnehmers muss genau beschrieben werden. Es reicht insoweit nicht aus, wenn der Arbeitgeber dem Arbeitnehmer in der Abmahnung einfach nur vorwirft “zu spät zur Arbeit gekommen zu sein”. Im Verspätungsfall muss der Arbeitgeber genau darlegen, wann der Arbeitnehmer zur Arbeit zu erscheinen hat. Ansonsten kann der Arbeitnehmer sehr einfach Widerspruch gegen die Abmahnung einlegen.
  • Ermahnungsfunktion: Der Arbeitnehmer ist zu ermahnen, sich zukünftig vertragsgerecht zu verhalten.
  • Warnfunktion: Der Arbeitnehmer muss eindeutig darauf hingewiesen werden, dass im Fall der Wiederholung des Regelverstoßes arbeitsrechtliche Konsequenzen drohen.

Beispiele für unzureichenden Inhalt mit der Folge der Unwirksamkeit einer Abmahnung:

  • Zu Hinweisfunktion: Das Fehlverhalten ist genau zu bezeichnen. Es reicht insoweit nicht aus, wenn der Arbeitgeber dem Arbeitnehmer in der Abmahnung einfach nur vorwirft “zu spät zur Arbeit gekommen zu sein”. Im Verspätungsfall muss der Arbeitgeber genau darlegen, zu welchem Zeitpunkt genau der Arbeitnehmer zur Arbeit zu erscheinen hat und wann genau er mit welcher Zeitüberschreitung zu spät gekommen ist.
  • Zu Warnfunktion: Ohne die Androhung arbeitsrechtlicher Konsequenzen im Wiederholungsfall würde es sich nicht mehr um eine Abmahnung, sondern eine Ermahnung handeln. Eine solche Ermahnung würde bei Wiederholung des Fehlverhaltens nicht als Grundlage für eine nachfolgende verhaltensbedingte Kündigung ausreichen.

Bei unzureichendem Inhalt einer Abmahnung wäre ein Widerspruch bzw. Gegendarstellung des Arbeitnehmers wahrscheinlich berechtigt.

Sie möchten eine Abmahnung ausstellen, wollen sich aber vorher rechtlich absichern? Unser Anwalt im Arbeitsrecht für Arbeitgeber steht Ihnen beratend zur Seite. Treten Sie direkt mit unserer Kanzlei in Kontakt.

Häufige Gründe für eine Abmahnung

Es gibt verschiedene Gründe, warum ein Arbeitnehmer abgemahnt werden kann. Zu den häufigsten zählen:

  • Unpünktlichkeit: Wiederholtes Zu-Spät-Kommen oder unentschuldigtes Fehlen.
  • Schlechtes Arbeitsverhalten: Mangelhafte Arbeitsleistungen oder Verstöße gegen betriebliche Anweisungen.
  • Fehlverhalten am Arbeitsplatz: Unangemessenes Verhalten gegenüber Kollegen, Vorgesetzten oder Kunden.

Rechte und Pflichten des Arbeitnehmers bei Erhalt einer Abmahnung

Wenn ein Arbeitnehmer eine Abmahnung erhält, sollte er besonnen und sachlich reagieren. Zunächst ist es wichtig, ruhig zu bleiben und nicht emotional zu reagieren. Die Abmahnung sollte gründlich gelesen und sorgfältig aufbewahrt werden. Schließlich sollte der Arbeitnehmer überprüfen, ob die Abmahnung formal korrekt ist, ob die darin genannten Vorwürfe zutreffen und ein Widerspruch gegen eine Abmahnung bzw. eine Gegendarstellung sinnvoll ist. Wenn in einer Abmahnung mehrere Vorwürfe gegen den Arbeitnehmer gerichtet werden und nur einer nicht berechtigt ist, hat dies Auswirkung auf die Wirksamkeit der Abmahnung insgesamt.

Nach Erhalt einer Abmahnung ist die Konsultation eines Anwalts für Arbeitsrecht ratsam. Dieser wird die verschiedenen Möglichkeiten mit Ihnen durchgehen. Als Arbeitnehmer stehen Ihnen verschiedene Handlungsoptionen offen:

  • Gegendarstellung: Eine schriftliche Gegendarstellung verfassen, in der die eigene Sichtweise und eventuelle Gegenargumente dargestellt werden. Diese sollte zur Personalakte genommen werden.
  • Unterlassungserklärung: Falls die Vorwürfe zutreffen, kann der Arbeitnehmer eine Unterlassungserklärung abgeben, in der er verspricht, das beanstandete Verhalten nicht zu wiederholen.
  • Widerspruch: Falls die Abmahnung unbegründet ist, kann der Arbeitnehmer Widerspruch einlegen und um deren Rücknahme bitten.

Bedeutung der Abmahnung für das Arbeitsverhältnis

Die Bedeutung einer Abmahnung für das Arbeitsverhältnis ist unbedingt ernst zunehmen. Sie dient als Warnsignal für den Arbeitnehmer, dass sein Verhalten oder seine Leistung nicht akzeptabel sind. Eine Abmahnung kann zunächst das Vertrauensverhältnis zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer beeinträchtigen, weshalb eine offene und klärende Kommunikation wichtig ist. Zudem wird die Abmahnung grundsätzlich in der Personalakte des Arbeitnehmers vermerkt und kann bei weiteren Vorfällen als Grundlage für weitere arbeitsrechtliche Maßnahmen, bis hin zur Kündigung, dienen.

Sie sind der Meinung, Ihnen wurde unrechtmäßig gekündigt? Unser Anwalt für Kündigungen prüft Ihren Fall und verhilft Ihnen zu Ihrem Recht. Treten Sie jetzt direkt mit uns in Kontakt.

Bedeutung der Abmahnung für eine verhaltensbedingte Kündigung

Abmahnung als milderes Mittel

Die Abmahnung ist quasi die Vorstufe zur Kündigung, und zwar zur verhaltensbedingten Kündigung. Sie stellt das mildere Mittel gegenüber einer Kündigung dar. Die verhaltensbedingte Kündigung ist insoweit nur zulässig, wenn dem Arbeitgeber als Reaktion auf ein Fehlverhalten des Arbeitnehmers bzw. der Beseitigung einer vom Arbeitnehmer verursachten betrieblichen Störung keine milderen Mittel zur Verfügung stehen. Die Erteilung einer oder ggf. mehrerer einschlägiger Abmahnungen wäre gegenüber dem Ausspruch einer verhaltensbedingten Kündigung grundsätzlich das mildere Mittel. Eine verhaltensbedingte Kündigung kann daher grundsätzlich nur wirksam ausgesprochen werden, wenn der betreffende Arbeitnehmer für einen Verstoß gegen den Arbeitsvertrag zunächst abgemahnt wurde. Andernfalls würde grundsätzlich gegen den arbeitsrechtlichen Grundsatz der Verhältnismäßigkeit verstoßen.

Gleichartigkeit des Verstoßes

Aus der oben bereits angesprochenen Ermahnungs- und Warnfunktion folgt auch, dass der Arbeitnehmer nach bereits erfolgter Abmahnung in gleicher Weise gegen arbeitsrechtliche Pflichten verstoßen haben muss, wie bei dem bereits abgemahnten Verstoß, damit eine Kündigung in Betracht kommt. Der Arbeitnehmer muss schließlich wissen, dass er gekündigt werden kann, wenn er in gleicher Weise gegen arbeitsvertragliche Pflichten verstößt. Das bedeutet auf der anderen Seite auch, dass der Arbeitnehmer zig unterschiedliche arbeitsvertragliche Verstöße begeht, die mangels Gleichartigkeit nicht als Grundlage für eine Kündigung dienen können.

Abschwächung der Warnfunktion bei mehrfachen Abmahnungen

Wenn der Arbeitgeber den Arbeitnehmer bei demselben Regelverstoß allerdings nicht kündigt, sondern wiederum “nur” abmahnt, kann dies dazu führen, dass die Warnfunktion abgeschwächt wird und die Kündigung nach einem weiteren Verstoß unwirksam wäre. Bei weiteren wegen desselben Verstoßes ausgesprochenen Abmahnungen gilt dies erst recht.

Abmahnung nicht erforderlich

Die Notwendigkeit einer Abmahnung kann möglicherweise entfallen, wenn der Arbeitnehmer zu erkennen gibt, dass er sein arbeitsvertragswidriges Verhalten nicht ändern wird. Dies könnte möglicherweise der Fall sein, wenn der Arbeitnehmer nach verspätetem Arbeitsantritt die Auffassung vertritt, dass ihn Pünktlichkeit nicht interessiert und er zur Arbeit kommt, wie er will. Ein Widerspruch gegen eine Abmahnung bzw. eine Gegendarstellung entfällt in einem solchen Fall per se, weil es dann keine Abmahnung gibt.

Sollten Sie weiteren Informationsbedarf zum Thema Abmahnung und Widerspruch dagegen bzw. Gegendarstellung haben, zögern Sie nicht und rufen Sie uns während unserer regelmäßigen Öffnungszeiten unter 0391 – 7 44 61 40 an. Unsere Kanzlei ist von Montag bis Donnerstag von Mo. – Do. 8.00 – 17.00 und Fr. 8.00 – 15.00 für Sie geöffnet. Alternativ schreiben Sie uns eine Nachricht. Treten Sie mit uns in Kontakt. Wir rufen Sie unverzüglich zurück.

Gegen Abmahnung Widerspruch einlegen

Mit einem Widerspruch gegen eine Abmahnung bzw. einer Gegendarstellung zweifelt der Arbeitnehmer die Rechtmäßigkeit und Begründung der Abmahnung an. Der Arbeitnehmer sollte dann detailliert angeben, aus welchem Grund er die Abmahnung für nicht gerechtfertigt hält. Der Widerspruch gegen eine Abmahnung/Gegendarstellung ist nicht explizit gesetzlich geregelt, sondern basiert auf dem allgemeinen Prinzip des rechtlichen Gehörs und den Schutz des Arbeitnehmers bezweckenden arbeitsrechtlichen Grundgedanken.

Grundsätzlich hat der Arbeitgeber die Gegendarstellung bzw. den Widerspruch gegen eine Abmahnung zusammen mit der Abmahnung in die Personalakte des betreffenden Arbeitnehmers einzufügen.

Der Arbeitnehmer hat jedoch in einem nach Einreichung einer Kündigungsschutzklage (§ 4 KSchG) beim Arbeitsgericht durchzuführenden Kündigungsrechtsstreit keine rechtlichen Nachteile, wenn er auf eine Abmahnung nicht reagiert. Ggf. wird die einer verhaltensbedingten Kündigung vorausgegangene Abmahnung in jedem Fall zur Entscheidung über die Rechtmäßigkeit der Kündigung auf ihre Wirksamkeit überprüft.

Fristen und Formalitäten

Um erfolgreich Widerspruch gegen eine Abmahnung einzulegen, sollten folgende Punkte beachtet werden:

  • Frist: Es gibt keine gesetzlich festgelegte Frist für den Widerspruch/Gegendarstellung, jedoch ist es ratsam, diesen zeitnah einzureichen, um die Ernsthaftigkeit der Beanstandung zu unterstreichen.
  • Form: Der Widerspruch sollte schriftlich erfolgen und die genaue Bezeichnung der Abmahnung, das Datum sowie eine detaillierte Begründung enthalten, warum die Abmahnung aus Sicht des Arbeitnehmers unberechtigt ist.
  • Dokumentation: Der Widerspruch sollte per Einschreiben oder persönlich gegen Empfangsbestätigung übergeben werden, um einen Nachweis über den fristgerechten Eingang zu haben.

Ablauf des Widerspruchs gegen eine Abmahnung bzw. Gegendarstellung

Der Ablauf eines Widerspruchs gestaltet sich typischerweise wie folgt:

  1. Analyse der Abmahnung: Der Arbeitnehmer prüft die Vorwürfe und stellt fest, ob diese gerechtfertigt sind.
  2. Erstellung des Widerspruchs: Der Arbeitnehmer formuliert den Widerspruch bzw. die Gegendarstellung schriftlich, erläutert die Gründe für seine Beanstandung.
  3. Einreichung des Widerspruchs: Der Widerspruch wird dem Arbeitgeber zugestellt, idealerweise mit Zugangsnachweis (z.B. Empfangsbestätigung oder per Einschreiben).
  4. Arbeitgeberreaktion: Der Arbeitgeber prüft den Widerspruch und entscheidet, ob die Abmahnung zurückzieht, abändert oder aufrechterhält.
  5. Weitere Schritte: Bei Uneinigkeit können weitergehende Schritte wie eine Schlichtung durch den Betriebsrat oder eine Klage vor dem Arbeitsgericht folgen.

Mögliche Konsequenzen eines erfolgreichen Widerspruchs gegen eine Abmahnung

Ein erfolgreicher Widerspruch gegen eine Abmahnung kann verschiedene Auswirkungen haben. Zum einen kann die Abmahnung aus der Personalakte entfernt werden und somit ihre rechtliche Wirkung verlieren. Alternativ kann der Arbeitgeber entscheiden, die Abmahnung zu modifizieren, um den Einwänden des Arbeitnehmers Rechnung zu tragen. In manchen Fällen kann der Arbeitgeber die Abmahnung auch aufrechterhalten. Der Arbeitnehmer könnte dagegen weitere rechtliche Schritte unternehmen.

Abmahnung: Widerspruch einlegen – Unterstützung durch einen Anwalt

Sie fühlen sich benachteiligt durch eine Abmahnung und möchten Widerspruch einlegen? Anwaltliche Unterstützung kann in verschiedenen Situationen ratsam sein, um sicherzustellen, dass die Rechte des Arbeitnehmers gewahrt bleiben und er optimal beraten wird:

  • Komplexe Sachverhalte: Wenn die Abmahnung auf komplexen oder schwer verständlichen Vorwürfen basiert, kann ein Anwalt helfen, diese zu interpretieren und zu bewerten.
  • Wiederholte Abmahnungen und Kündigung: Bei mehrfachen Abmahnungen und wenn eine Kündigung droht oder bereits erfolgt ist, ist professionelle Unterstützung dringend empfohlen.
  • Unklarheiten bei der Rechtslage: Wenn Unsicherheiten hinsichtlich der rechtlichen Grundlagen und Möglichkeiten bestehen, kann ein Anwalt Klarheit verschaffen.

Vorteile der Beratung durch die Anwaltskanzlei Heinemann

Die Anwaltskanzlei Heinemann bietet umfassende Unterstützung und Beratung für Arbeitnehmer, die Widerspruch gegen eine Abmahnung einlegen bzw. eine Gegendarstellung beim Arbeitgeber einreichen möchten. Unsere Anwälte sind auf Arbeitsrecht spezialisiert und verfügen über umfangreiche Erfahrung im Umgang mit Abmahnungen und Widersprüchen/Gegendarstellungen. Wir bieten eine persönliche und individuelle Beratung, die auf die spezifischen Umstände Ihres Falles abgestimmt ist. Gemeinsam mit Ihnen entwickeln wir eine Strategie, um den bestmöglichen Ausgang Ihres Falls zu erreichen, sei es durch Verhandlungen mit dem Arbeitgeber oder durch gerichtliche Schritte.

Gern stehen wir Ihnen zur Seite, um Ihre Rechte als Arbeitnehmer zu schützen und Ihnen in schwierigen arbeitsrechtlichen Situationen zu helfen.

Abmahnung: Widerspruch einlegen – Fragen Sie den Anwalt für Kündigungen in unserer Kanzlei

Siehe auch:

Abmahnung wegen Verweigerung des Personalgesprächs

Anwalt & Abfindung

Abfindung bei Kündigung durch Arbeitgeber

Fristlose Kündigung bei Laden von Autoakku?

Abmahnung von Betriebsratsmitglied wegen Flyerverteilung?

Rolf Heinemann

Rechtsanwalt

Fachanwalt für Medizinrecht

Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht

Abmahnung: Widerspruch einlegen - Fragen Sie den Anwalt für Kündigungen in unserer Kanzlei

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