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AG Oschersleben, Beschluss vom 27. Januar 2014 – 3 C 422/13

Der Streitwert für eine gerichtliche Auseinandersetzung um ehrverletzende Äußerungen auf Facebook beträgt € 6.000,00. Davon entfallen € 3.000,00 auf den Unterlassungsantrag, € 1.500,00 auf den Auskunftsantrag und € 1.500,00 auf den Schmerzensgeldantrag. Das hat das AG Oschersleben mit Beschluss vom 27. Januar 2014 entschieden.

Die Klägerin beruft sich auf die Verletzung ihres allgemeinen Persönlichkeitsrecht durch ehrverletzende Einträge in einer öffentlichen Facebook-Gruppe. Ihr wird darin die Begehung von Straftaten zur Last gelegt. Sie nimmt – mit einer so genannten Stufenklage – den beklagten Verfasser der Postings
– mit einem Ordnungsmittelantrag auf zukünftige Unterlassung,
– auf Auskunft über die Reichweite der Postings und
– auf Schmerzensgeld
wegen der Beleidigung in Anspruch.

Aufgrund des Streitwertbeschlusses wird das Verfahren nunmehr beim Landgericht Magdeburg weitergeführt.
(LHW)