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Am 02.08.2017 hat das Bundeskabinett die Verordnung zur Neuregelung der zahnärztlichen Ausbildung zur Kenntnis genommen und damit den Weg für eine grundlegende Reform der Approbationsordnung für Zahnärzte freigemacht.

Aktuell erfolgt die zahnärztliche Ausbildung auf der Grundlage der aus dem Jahr 1955 stammenden und seitdem weitgehend unveränderten Approbationsordnung für Zahnärzte. Die Universitäten bieten zwar im Rahmen der Möglichkeiten, die die Approbationsordnung erlaubt, auch heute schon eine moderne Ausbildung an. Wichtig und notwendig sei es dennoch, auch die rechtlichen Grundlagen an die Weiterentwicklungen der letzten Jahre anzupassen und die Ausbildung zukunftsfest zu machen. Jahrelange Diskussionen mit Expertinnen und Experten, den Verbänden und den Ländern sind der Neuregelung der zahnärztlichen Ausbildung vorausgegangen.

In Zukunft gliedert sich das Studium in einen vorklinischen Studienabschnitt von vier Semestern, in dem das medizinische und das zahnmedizinische Grundlagenwissen vermittelt werden, und in einen klinischen Studienabschnitt von sechs Semestern für die praktische Ausbildung.

In den ersten Semestern werden die Studiengänge Zahnmedizin und Medizin angeglichen und der klinische Studienabschnitt wird durch mehr medizinische Unterrichtsveranstaltungen ergänzt. Allgemeinerkrankungen werden dadurch künftig besser in der zahnmedizinischen Ausbildung abgebildet. Als Früh-, Leit- und Begleitsymptome können zahnmedizinische Befunde Hinweise für die Diagnostik und Therapie einer Allgemeinerkrankung geben. Allgemeinmedizinische Erkrankungen und deren Therapie haben umgekehrt Einfluss auf die zahnärztliche Behandlung.

Im Sinne des Präventionsgedankens sollen künftig die Schwerpunkte Vorsorge und Zahnerhaltung besser und noch frühzeitiger in die Ausbildung einbezogen werden. Die Fähigkeiten der Studentinnen und Studenten zum wissenschaftlichen Arbeiten werden durch ein neues Wahlfach und die Einführung des Querschnittsbereichs „Wissenschaftliches Arbeiten“ gestärkt. Das Studium soll außerdem fächerübergreifend und problemorientiert ausgerichtet sein, um damit den Ansprüchen an eine moderne und interdisziplinäre Lehre gerecht zu werden. Zudem wird das Betreuungsverhältnis von Lehrenden zu Studierenden bei der praktischen Ausbildung verbessert.

Nun wird Die Verordnung dem Bundesrat zugeleitet, der diesem Vorhaben noch zustimmen muss. Voraussichtlich am 01.10.2018 tritt der Großteil der Verordnung in Kraft.

 

Quelle: Newsletter des BMinG v. 02.08.2017 und Juris das Rechtsportal

 

RH