Bausparverträge 10 Jahre nach Zuteilungsreife kündbar? Dazu hat am 21.02.2017 hat der XI. Senat des BGH entschieden. Und zwar dürfen Bausparkassen Bausparverträge jedenfalls 10 Jahre nach Zuteilungsreife kündigen, so der BGH.
Die Entscheidung
Bausparkassen haben vor dem Bundesgerichtshof (BGH) insoweit Recht bekommen, als die Bausparkasse Verträge jedenfalls 10 Jahre nach Zuteilungsreife kündigen kann.
Bausparverträge 10 Jahre nach Zuteilungsreife kündbar? Die Begründung
Nach Auffassung des XI. Senates sind Bausparverträge in der Regel zehn Jahre nach Zuteilung kündbar. Es widerspreche dem Sinn und Zweck des Bausparens, einen zuteilungsreifen Vertrag über mehr als zehn Jahre als reine Sparanlage laufen zu lassen. Das Ansparen sei dazu gedacht, Anspruch auf ein Darlehen zu erlangen. Mit Erlangen der Zuteilungsreife sei dieser Zweck sei erreicht.
Siehe auch: https://raheinemann.de/auskunftspflicht-der-bank-zu-sparbuch-von-1959/ und https://raheinemann.de/kontoentgelt-in-sparphase-eines-bausparvertrages-zulaessig/ und https://raheinemann.de/sind-formularklauseln-ueber-darlehensgebuehren-in-bausparvertraegen-sind-unwirksam/ und https://raheinemann.de/pauschale-kontogebuehr-fuer-bausparvertraege-in-der-darlehensphase-zulaessig/