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Nach Angaben der Bundesregierung soll die Umsetzung der Pflegereform systematisch überprüft werden.

Es gehe in einer „umfassenden begleitenden wissenschaftlichen Evaluation“ u.a. um das Verfahren zur Feststellung der Pflegebedürftigkeit, heißt es in der Antwort (BT-Drs. 18/13582 – PDF, 284 KB) der Bundesregierung auf eine Kleine Anfrage (BT-Drs. 18/13453 – PDF, 140 KB) der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen.

Erkenntnisse solle die Evaluation zu der Frage liefern, inwieweit die beabsichtigten Wirkungen vor allem des zweiten und dritten Pflegestärkungsgesetzes (PSG II/III) eingetreten seien. Dabei würden Vorbereitung und Umsetzung sowie die Ergebnisse aus dem neuen Pflegebedürftigkeitsbegriff hinsichtlich der unterschiedlichen Personengruppen und Akteure überprüft. Die Überprüfung diene auch dazu, „eventuelle Anpassungs- und Optimierungsmöglichkeiten während der Umsetzungsphase zu identifizieren“. Es gehe ferner um die finanziellen Auswirkungen der beiden Gesetze auf andere Leistungsträger, vor allem die für die Hilfe zur Pflege und Eingliederungshilfe zuständigen Träger der Sozialhilfe.

 

Quelle: hib – heute im bundestag Nr. 518 v. 19.09.2017 und Juris das Rechtsportal

 

RH