Mehr Infos

Ihr Rechtsanwalt für Internetrecht in Magdeburg

Mit Urteil vom 15. Januar 2015 – 116 C 88/13 hat das AG Magdeburg eine auf € 400,00 Schadensersatz und € 651,80 Anwaltskosten gerichtete Filesharing-Klage abgewiesen.

Die Fa. Condor Forderungsmanagement GmbH hatte diese Beträge aus abgetretenem Recht der Fa. KSM GmbH als – vermeintlicher – Rechteinhaberin eingeklagt. Die von den Rechtsanwälten Baumgarten Brandt vertretene Fa. Condor  hatte dazu geltend gemacht, der Beklagte, unser Mandant, hätte den Film „Siegburg“ unerlaubt in einer so genannten Filesharing- bzw. Internet-Tauschbörse angeboten.

Zum Verhandlungstermin ist für die Fa. Condor Forderungsmanagement GmbH allerdings niemand erschienen.

Wir haben daher für unseren Mandanten ein klageabweisendes, so genanntes Versäumnisurteil beantragt.

Dieses hat das Amtsgericht Magdeburg noch im Termin erlassen. Unser Mandant muss die eingklagte Summe daher nicht bezahlen. Vielmehr kommt auf die Fa. Condor demnächst eine Rechnung zu: nämlich für unsere Anwaltskosten.

Geile Prozesstaktik der Gegenseite. 😉