Gegen die geplante Gesetzesänderung zur Quellen-TKÜ und Onlinedurchsuchung hat der Deutsche Anwaltverein (DAV) verfassungsrechtliche Bedenken. Diese Gesetzesänderung schaffe nämlich eine Rechtsgrundlage für schwerwiegende Eingriffe in die Persönlichkeitsrechte der Betroffenen.
Einen Gesetzentwurf der Bundesregierung „zur Änderung des Strafgesetzbuches, des Jugendgerichtsgesetzes, der Strafprozessordnung und weiterer Gesetze“ vom 22.02.2017 (BT-Drs. 18/11272) wollen die Koalitionsfraktionen im laufenden Gesetzgebungsverfahren mit einem Änderungsantrag um ein brisantes Kapitel erweitern.
Nachdem es zuvor noch um die Frage des Fahrverbotes als allgemeine Sanktion und den Richtervorbehalt bei der Blutentnahme gegangen sei, habe der Entwurf nunmehr einen neuen Schwerpunkt. Dieser liege in der Einführung der „Quellen-TKÜ“ und der „Online-Durchsuchung“ womit sog. Staatstrojaner zugelassen werden sollten. Diese seien Programme, die Computer und Mobiltelefone von Verdächtigen unbemerkt ausspähen könnten.
In seiner Bedeutung gehe der Entwurf damit weit über die bisher im Entwurf enthaltenen Regelungen hinaus und dürfte aus Sicht des DAV an Eingriffstiefe und Konsequenzen den „großen Lauschangriff“ deutlich überbieten. Bereits das von der Bundesregierung und den Regierungsparteien gewählte Verfahren eines nachträglich eingebrachten Änderungsantrages sei angesichts dieser Eingriffstiefe sei verfassungsrechtlich äußerst bedenklich. DAV-Präsident Rechtsanwalt und Notar Ulrich Schellenberg vertritt die Auffassung, dass Gesetzesvorschläge, die derartig gravierende Grundrechtseingriffe mit sich bringen, nicht den Eindruck erwecken dürften, dass sie versteckt in einem Änderungsantrag eingebracht werden, um ohne Diskussion und mit großer Eile durchgesetzt zu werden. Die Datenerhebungen, die durch die Änderung ermöglicht würden, seien äußerst bedenklich, da sie zu einem umfassenden staatlichen Einblick in die Gefühls- und Gedankenwelt des Betroffenen führten. Die geplanten Maßnahmen seien zudem in keiner Weise eilbedürftig und sollten in der nächsten Wahlperiode erneut beraten werden.
Am Mittwoch, den 31.05.2017 war der Änderungsantrag Gegenstand einer öffentlichen Anhörung im Rechtsausschuss. Zum einen soll die Quellen-TKÜ, die das Abhören von Telefonaten und die Überwachung anderer Formen elektronischer Kommunikation ermöglicht, zugelassen werden. Damit schaltet man sich in den Übertragungsweg durch Abfangen der Daten ein, noch bevor sie verschlüsselt werden. Zugelassen werden soll zum anderen die Online-Durchsuchung, also das Durchsuchen eines kompletten elektronischen Gerätes nach verdächtigen Daten. In beiden Fällen werden Programme (Staatstrojaner) eingesetzt, die unbemerkt Computer und Mobiltelefone von Verdächtigen ausspähen können. Ein solcher Trojaner könne es nach Beschaffenheit auch ermöglichen, eingebaute Mikrofone und Kameras zu aktivieren.
Quelle: Pressemitteilung des DAV Nr. 7/2017 v. 19.06.2017 und Juris das Rechtsportal
RH