LG Magdeburg, Beschluss vom 18. September 2014 – 9 O 413/14
Das Landgericht (LG) Magdeburg hat in einem Verfahren um ehrverletzende falsche Tatsachenbehauptungen („üble Nachrede“) auf Facebook mit Beschluss vom 18.09.2014 – 9 O 413/14 entschieden, dass der Streitwert dabei € 6.000,00 beträgt.
Im Prozess geltend gemacht waren
– ein Unterlassungsanspruch, bewertet mit € 3.000,00,
– ein Auskunftsanspruch, bewertert mit € 1.500,00 und
– ein Schmerzensgeldanspruch, bewertet mit € 1.500,00.
Die Klägerin hatte sich zru Begründung ihrer Klage darauf berufen, der Beklagte habe durch seine Facebook-Postings den unzutreffenden Eindruck erweckt, die Klägerin hätte im Zusammenhang mit Hilfs- und Spendenaktionen nach dem so genannten Elbe-Hochwasser 2013 in Magdeburg Sach- und/oder Geldsprenden zweckwidrig für eigene Zwecke verwendet.