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Ein Erfahrungsbericht.

Die Fa. TOBIS Film GmbH & Co. KG lässt sich von den Rechtsanwälten Schutt, Waetke vertreten. Sie macht auf diesem Wege gegen unsere Mandantin Ansprüche wegen – angeblichen – Filesharings des Films „The Book of Eli“ geltend. Gefordert wird Schadensersatz für so genannte fiktive Lizenzkosten sowie Rechtsanwaltskosten für die Vornahme der Abmahnung; insgesamt ein Betrag in Höhe von pauschal € 750,00.

Der Gegenseite gelingt es jedoch auch in mehreren Anläufen nicht, die Forderung vollständig beizutreiben: unsere Mandantin zahlt nur einen Teilbetrag.

Das wollen die Rechtsanwälte Schutt, Waetke nicht auf sich sitzen lassen. Das Inkasso gehört aber offensichtlich nicht zu ihren „Spezial“-Gebieten. Sie beauftragen daher die infoscore Forderungsmanagement GmbH mit dem weiteren Forderungseinzug. Unsere Mandantin leistet aber auch weiter keine weitere Zahlung an das Inkassobüro.

Daraufhin meldet sich die Rechtsanwalt Rainer Haas & Kollegen Rechtsanwaltsgesellschaft mbH als weiterer Vertreter der Fa. TOBIS. Unsere Mandantin soll nun
– fiktive Lizenzkosten,
– Rechtsanwaltskosten für die Abmahnung,
– Inkassokosten des Inkassobüros und
– deren weitere Anwaltskosten
begleichen.

Unsere Mandantin zahlt aber immer noch nicht.

Deswegen beantragt die Rechtsanwalt Rainer Haas & Kollegen Rechtsanwaltsgesellschaft mbH einen gerichtlichen Mahnbescheid. Danach beläuft sich die Forderung gegen unsere Mandantin nun auf € 1.599,38 zzgl. weiterer Zinsen. Nur am Rande sei bemerkt, dass dieser Betrag sich mit den bisherigen Positionen kaum in Übereinstimmung bringen lässt.

Wir erheben für unsere Mandantin also Widerspruch gegen den Mahnbescheid.

Daraufhin erhalten wir ein Schreiben, wonach möglicherweise eine außergerichtliche Lösung erreicht werden kann. Wir werden um kurze Stellungnahme und ggf. weitere Einwendungen gebeten.

Wir lassen das Schreiben aber unbeachtet.

Uns geht ein weiteres Schreiben zu. Darin wird unsere Mandantin aufgefordert, einen Saldo zum Zahlungstermin in Höhe von nun € 1.598,35 auszugleichen. Wie sich dieser von der Summe im Mahnbescheid abweichende Betrag ergeben soll, wird nicht aufgeschlüsselt. Sollte die Zahlungsfrist ungenutzt verstreichen, wird gedroht, die Klage zu begründen.

Wir bleiben aber weiter ruhig und warten ab.

Tatsächlich erhalten wir dann einen weiteren Brief. Danach sei die Fa. TOBIS bereit aus Kulanz auf einen Teil der Gesamtforderung zu verzichten. Unsere Mandantin müsse dazu jedoch € 400,00 zahlen.

Unsere Mandantin ist dazu aber nicht bereit. Wir antworten nicht weiter.

Deshalb werden wir nochmals an das Vergleichsangebot erinnert. Sollte die Frist ungenutzt verstreichen, so will die die Rechtsanwalt Rainer Haas & Kollegen Rechtsanwaltsgesellschaft mbH das Einzugsverfahren fortsetzen.

Das geschieht schließlich so, dass wir ungefähr 2 Monate nach ungenutzem Verstreichen der Frist ein weiteres Schreiben bekommen. Unserer Mandantin wird jetzt „letztmals“ die Gelegenheit eingeräumt, die Vergleichssumme in Höhe von € 400,00 zu zahlen. Sollte die Frist ungenutzt verstreichen, will die die Rechtsanwalt Rainer Haas & Kollegen Rechtsanwaltsgesellschaft mbH das Einzugsverfahren fortsetzen.

Wir sind gespannt, wie das aussehen wird. Vielleicht haben wir ja alles richtig gemacht!? 😉
(LHW)