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AG Magdeburg, 104 C 827/13

In einem Verfahren um eine urheberrechtliche Abmahnung wegen der unerlaubten Verbreitung einer Musikaufnahme über eine Tauschbörse („Filesharing“) vor dem Amtsgericht Magdeburg hat die klagende DebCon GmbH ihren einstmaligen Mahnantrag zurückgenommen. „Der DebCon GmbH ist es damit nicht gelungen, den eingeklagten Anspruch durchzusetzen“, erklärt Rechtsanwalt Lars Hänig-Werner, der den Prozess für unseren Mandanten geführt hat.

Die DebCon GmbH hatte versucht, für den Titel „Axel Fischer – Du trägst keine Liebe in dir“ einen Betrag in Höhe von € 500,00 für Anwaltskosten der Rechtsanwaltskanzel BAEK LAW gerichtlich einzutreiben.

Warum die DebCon GmbH den Mahnantrag zurückgenommen hat, wissen wir natürlich nicht. Es wäre uns eine Freude, wenn unsere prozessualen Einwendungen der Grund wären. 😉
(LHW)