Freiheitsstrafe wegen Aufklärungsfehler bei Schönheitsoperation? Dazu hat der 3. Strafsenat des BGH mit Beschluss vom 02.11.2022, 3 StR 162/22, entschieden.
Die Entscheidung der Vorinstanz
Freiheitsstrafe wegen Aufklärungsfehler bei Schönheitsoperation? Und zwar hat das Landgericht Düsseldorf den Angeklagten, einen Facharzt für Innere Medizin, wegen Körperverletzung mit Todesfolge in zwei Fällen, jeweils in Tateinheit mit Missbrauch von Titeln, mit Urteil vom 16.11.2021, Az. 1 Ks 24/20, zu einer Gesamtfreiheitsstrafe von drei Jahren und vier Monaten verurteilt. Weiterhin hat das Landgericht Düsseldorf dem Angeklagten für die Dauer von vier Jahren verboten, als Arzt chirurgische Eingriffe vorzunehmen oder bei solchen zu assistieren, und die Einziehung eines Geldbetrages in Höhe von 26.000 € angeordnet.
Das eingelegte Rechtsmittel
Gegen die Entscheidung des Landgerichts Düsseldorf hat der Angeklagte Revision eingelegt und die Verletzung materiellen Rechts gerügt.
Der vom Landgericht Düsseldorf entschiedene Sachverhalt
Freiheitsstrafe wegen Aufklärungsfehler bei Schönheitsoperation? Folgender Sachverhalt lag der Entscheidung des Landgerichts Güsseldorf zugrunde:
Der Angeklagte führte nach den Feststellungen des Landgerichts in seiner Praxis ambulant kosmetische Operationen durch. Und zwar handelte es sich dabei überwiegend um sog. Eigenfetttransfer-behandlungen. Es handelt es sich dabei um medizinisch nicht indizierten Behandlungen. Bei Eigenfetttransferbehandlungen wird zunächst eine Liposuktion und anschliessend ein Lipotransfer vorgenommen. Konkret wird dabei Körperfett im Wege des Absaugens entnommen und ein Teil der entnommenen Fettzellen anschließend wieder in andere Körperregionen – Brüste, Gesäß oder Teile des Gesichts – appliziert.
Am 06.08.2018 nahm der Angeklagte bei einer damals 20-jährigen Geschädigten sowie am 02.07.2019 bei einer weiteren damals 42-jährigen Geschädigten einen Eigenfetttransfer vor. Infolge der Operationen verstarben beide Frauen an einem Kreislaufversagen. Und zwar hatte der Angeklagte die beiden Frauen vor den Eingriffen nicht ausreichend über die Risiken der Behandlung aufgeklärt.
Die Entscheidung des BGH
Freiheitsstrafe wegen Aufklärungsfehler bei Schönheitsoperation? Im vorliegenden Fall konnte auch der 3. Strafsenat des BGH diese Frage nicht verneinen. Und zwar hat der 3. Strafsenat des BGH aufgrund der Überprüfung des Urteils keinen Rechtsfehler zum Nachteil des Angeklagten feststellen können. Deshalb hat er die vom Angeklagten eingelegte Revision im Hinblick auf den Schuldspruch, den Strafausspruch und die Anordnung des Berufsverbots verworfen. Lediglich die Einziehungsentscheidung hat der Senat aufgehoben. Und zwar deswegen, weil der Angeklagte keinen Tatertrag im Sinne der Einziehungsvorschriften erlangte. Die Einziehungsanordnung ist deshalb entfallen. Damit ist das Urteil rechtskräftig.
Quelle: Pressestelle des Bundesgerichtshofs, https://www.bundesgerichtshof.de/SharedDocs/Pressemitteilungen/DE/2023/2023004.html?nn=10690868
Freiheitsstrafe wegen Aufklärungsfehlern bei Schönheitsoperationen? Siehe auch:
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