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Ihr Rechtsanwalt für Internetrecht in Magdeburg

Vor dem Amtsgericht Oschersleben wurde gestern der so genannte „Kannibalen-Fall“ verhandelt: Einer in Stemmern in einer Feuerschale liegenden Leiche hatte jemand ein ca. 8 x 15 cm großes Stück Muskelfleisch aus dem Oberschenkel geschnitten.

Das Gericht hat den dazu von der Staatsanwaltschaft Magdeburg wegen der Störung der Totenruhe nach § 168 StGB angeklagten 39-Jährigen gestern in erster Instanz freigesprochen. Unser Rechtsanwalt Lars Hänig-Werner war dem Angeklagten als Pflichtverteidiger beigeordnet worden. Bei der Volksstimme können Sie noch mehr erfahren.
(LHW)

UPDATE 18.09.2014: Die Staatsanwaltschaft hat Berufung eingelegt. Wir berichten weiter.
UPDATE 18.11.2014: Die Staatsanwaltschaft hat die Berufung zurückgenommen. Der Freispruch ist damit rechtskräftig geworden. Auch die Volksstimme berichtet wieder. (LHW)