Nachdem das Unabhängige Landeszentrum für Datenschutz (ULD) am 19.08.2011 alle Stellen in Schleswig-Holstein aufforderte, ihre Fanpages bei Facebook und Social-Plugins wie den „Gefällt mir“-Button auf ihren Webseiten zu entfernen, begann ein intensiver Dialog des ULD mit allen Beteiligten. Richard Allan von Facebook stellte am 07.09.2011 im ULD und im Innen- und Rechtsausschuss des Schleswig-Holsteinischen Landtags in Kiel die Position seines Unternehmens dar. Mit Schreiben vom 16.09.2011 erläuterte er erstmals detailliert schriftlich die Position seines Unternehmens. Facebook meint, für Fanpages sei es selbst ausschließlich nach irischem Datenschutzrecht verantwortlich. Öffentliche und private Betreiber in Schleswig-Holstein hätten für die über ihre Fanpages erhobenen Nutzungsdaten keine Verantwortung. Hinsichtlich der „Gefällt mir“-Buttons behauptet Facebook, über Nicht-Mitglieder des Sozialen Netzwerkes würden keine Profile erstellt. Mitglieder hätten hierzu wirksame Einwilligungen erteilt.
In einer ersten Replik setzt sich das ULD mit den vorgetragenen Facebook-Argumenten auseinander und belegt unter Berufung auf die Working Paper 169 und 179 der europäischen Artikel-29-Arbeitsgruppe, welche die Datenschutzstandards in der Europäischen Union einheitlich festlegt, dass deutsche Seitenbetreiber für die Verarbeitung von Nutzungsdaten durch Facebook eine rechtliche Mitverantwortung tragen. Solange Facebook nicht nachweisen kann, für welche Zwecke es welche Nutzungsdaten in den USA verarbeitet, können Seitenanbieter in Deutschland die Weitergabe dieser Daten nicht rechtlich verantworten. Die von Facebook behaupteten Einwilligungen von Facebook-Mitgliedern in die Erstellung von Profilen genügen nicht dem deutschen und europäischen Recht. Voraussetzung für einen datenschutzkonformen Einsatz von Facebook sind eine klare Information der Nutzenden und deren Wahlmöglichkeit.
Thilo Weichert, Leiter des ULD: „Die Dialogbereitschaft von Facebook wie auch von Webseitenbetreibern in Schleswig-Holstein entbindet die Verantwortlichen nicht von der Beachtung des Datenschutzrechtes. Im Interesse einer schnellen und verbindlichen Klärung der Rechtslage wird das ULD – wie angekündigt – ausgewählte öffentliche und private Anbieter in Schleswig-Holstein im Oktober zu Stellungnahmen auffordern und Verwaltungsverfahren einleiten. Unser Ziel ist die Verwirklichung des Datenschutzes, uns geht es nicht um Wettbewerbsverzerrungen oder das Drangsalieren kleiner Betreiber. Soweit bei unserem Bestreben Wirtschaftsverbände wie die IHKen oder DIWISH, also die DIgitale WIrtschaft in Schleswig-Holstein, mitwirken wollen, sind diese hierzu eingeladen.“
Das ULD steht mit den Beteiligten in einem intensiven Dialog, so auch soeben in der Konferenz der Datenschutzbeauftragten des Bundes und der Länder in München. Dort wurde bundesweit durch die Aufsichtsbehörden bekräftigt, dass für öffentliche Stellen derzeit die Nutzung von Fanpages und „Gefällt mir“-Buttons nicht in Frage kommt. Die Einbindung von Plugins sei generell unzulässig, wenn damit eine Übermittlung in die USA ausgelöst wird, auch wenn die Nutzenden gar nicht bei der Plattform registriert sind. Die Konferenz weist darauf hin, dass dieses Datenschutzproblem auch bei anderen Internetanbietern besteht.
Das ULD gibt die Hoffnung nicht auf, dass Facebook-Anwendungen irgendwann einmal datenschutzkonform gestaltet und genutzt werden. Weichert: „Um hierhin zu kommen, genügt es aber nicht, Dialogbereitschaft zu signalisieren und kleine Änderungen vorzunehmen; nötig ist ein totaler Richtungswechsel. Hierbei stehen wir erst ganz am Anfang, wie die aktuellen Veröffentlichungen zum Verarbeitungs- und Auskunftsverhalten von Facebook zeigen. Uns ist klar, dass dieser Richtungswechsel nicht ohne Konflikte erreicht werden kann.“
Die Stellungnahme von Facebook vom 16.09.2011, die ULD-Erwiderung hierauf sowie die aktuelle Entschließung der Konferenz der Datenschutzbeauftragten des Bundes und der Länder finden Sie – ebenso wie weiteres Material zum Thema – unter https://www.datenschutzzentrum.de/facebook/.
(Quelle: Pressemitteilung des Unabhängigen Landeszentrums für Datenschutz Schleswig-Holstein vom 30.09.2011)