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Keine missbräuchlichen Vaterschaftsanerkennungen mehr? Dazu ist ein neues Gesetz zur besseren Verhinderung von missbräuchlichen Vaterschaftsanerkennungen geplant. Und zwar will der Gesetzgeber damit missbräuchliche Anerkennungen der Vaterschaft und dann vorliegende Scheinvaterschaften zum Erschleichen von Aufenthaltsrechten künftig wirksamer verhindern. Das BMI und das BMJ haben hierfür am 02.05.2024 einen Gesetzesentwurf vorgelegt, der nun mit Ländern und Verbänden beraten werden soll.

Zweck des Gesetzes

Und zwar soll das Gesetz verhindern, dass Personen ohne sonstige Bleibeperspektive eine solche über die Vortäuschung einer Vaterschaft erlangen. Gleichzeitig soll der damit verbundene missbräuchliche Bezug von Sozialleistungen gestoppt werden.

Dritter Anlauf

Keine missbräuchlichen Vaterschaftsanerkennungen mehr? Es ist nicht der erste Versuch zur Lösung des Problems der Scheinvaterschaft zu lösen. Und zwar ist das erste Gesetz vor dem Bundesverfassungsgericht gescheitert (BVerfG mit Beschluss v. 17.12.2013 – 1 BvL 6/10 -, FamRZ 2014, 449, m. Anm. Helms). Das zweite Gesetz führte in der Praxis dann zu vielen Schwierigkeiten.

Neue Vermutungstatbestände

In allen Fällen, in denen durch die Anerkennung ein neues Aufenthaltsrecht geschaffen werden kann und das Kind nicht leiblich vom Anerkennenden abstammt, setzt eine wirksame Anerkennung der Vaterschaft künftig die Zustimmung der Ausländerbehörde voraus. Und zwar sollen die Standesämter dies kontrollieren.

Keine missbräuchlichen Vaterschaftsanerkennungen mehr? Rücknahme einer erschlichenen Zustimmung

Damit die Ausländerbehörde schnell entscheiden kann, sind im Gesetzentwurf neue (widerlegliche) Vermutungstatbestände geregelt, die für oder gegen einen möglichen Missbrauch sprechen. Und zwar kann die Ausländerbehörde eine erteilte Zustimmung zurücknehmen, wenn sich im Nachhinein herausstellt, dass eine solche Zustimmung aufgrund falscher Tatsachenangaben zustande gekommen ist. Die Vaterschaft würde dann rückwirkend entfallen. Und zwar will man durch diesen nachträglichen Kontrollmechanismus zusätzlich solche Scheinvaterschaften verhindern.

Keine missbräuchlichen Vaterschaftsanerkennungen mehr? Strafrechtliche Sanktion

Außerdem ist für Fälle missbräuchlicher Anerkennung zukünftig strafrechtliche Sanktionierung vorgesehen. Und zwar soll die Täuschung der Ausländerbehörden über die Missbräuchlichkeit der Vaterschaftsanerkennung zukünftig durch eine spezielle Vorschrift mit Freiheitsstrafe bis zu 3 Jahren oder mit Geldstrafe strafbewehrt sein.

Quellen:

12.6.2024 – Gesetzgebung Pressemitteilungen, https://www.bmi.bund.de/SharedDocs/gesetzgebungsverfahren/DE/missbranerk.html; https://www.bmi.bund.de/SharedDocs/gesetzgebungsverfahren/DE/Downloads/kabinettsfassung/MI3/missbranerk.pdf;jsessionid=B760E80C78D0944B0AB74A516E694921.live882?__blob=publicationFile&v=3
 

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Siehe auch:

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Rolf Heinemann

Rechtsanwalt

Fachanwalt für Medizinrecht

Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht

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Rechtsanwalt Rolf Heinemann: Keine missbräuchlichen Vaterschaftsanerkennungen mehr? Und zwar fragen Sie den Fachanwalt für Familienrecht in unserer Kanzlei