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Unterhaltspflicht für nicht leiblichen Vater? Dazu hat das OLG Hamm am 19.11.2013, 2 WF 190/13, entschieden. Wer seine – durch eine bestehende Ehe – gesetzlich zugeordnete Vaterschaft nicht wirksam angefochten hat und deswegen rechtlicher Vater ist, schulde dem Kind auch dann Unterhalt , wenn unstreitig ist, dass er nicht der leibliche Vater ist, so das OLG Hamm.

Was ist passiert?

Der Sachverhalt

Unterhaltspflicht für nicht leiblichen Vater? Dazu hatte das OLG Hamm über den folgenden Sachverhalt zu entscheiden:

Der 39 Jahre alte Antragsteller aus Datteln ist der rechtliche Vater des im Jahre 1996 geborenen Antragsgegners. Die Mutter ist nach Scheidung der Ehe mit dem Antragsteller erneut verheiratet, und zwar mit dem biologischen Vater des Antragsgegners. Die Vaterschaftsanfechtungsklage des Antragstellers blieb wegen Fristablaufs ohne Erfolg. Mit Jugendamtsurkunde vom 23.09.2003 verpflichtete er sich, Kindesunterhalt an den Antragsgegner zu zahlen.  

Das AG Bottrop

U.a. mit der Begründung, seine Inanspruchnahme aus der Urkunde sei treuwidrig, denn der Antragsgegner ignoriere seine Existenz und akzeptiere nur den biologischen Vater als Vater, hat er Verfahrenskostenhilfe für die Abänderung der urkundlich begründeten Unterhaltsverpflichtung verlangt. Das AG Bottrop war dieser Ansicht in erster Instanz nicht gefolgt.  

Unterhaltspflicht für nicht leiblichen Vater? Dazu das OLG Hamm:

Die Entscheidung

Das Begehren des Antragstellers ist auch vor dem OLG Hamm erfolglos geblieben.

Anfechtungsmöglichkeit

Unterhaltspflicht für nicht leiblichen Vater? Nach Auffassung des Oberlandesgerichts kann sich der durch eine Jugendamtsurkunde zur Zahlung von Kindesunterhalt verpflichtete rechtliche Vater nicht darauf berufen, er sei nach Treu und Glauben nicht zu Unterhaltszahlungen verpflichtet, weil er nicht der leibliche Vater des Antragsgegners sei. Nach den einschlägigen familienrechtlichen Vorschriften des BGB (gemäß § 1592 Nr. 1 BGB) gilt als Vater, wer zum Zeitpunkt der Geburt mit der Mutter des Kindes verheiratet ist. Ist der rechtlich zugeordnete Vater nicht der leibliche Vater, kann er die Vaterschaft nach der Geburt des Kindes innerhalb von zwei Jahren gerichtlich anfechten.

Beseitigung der gesetzlichen Vermutung nur mit gerichtlicher Vaterschaftsanfechtung möglich

Dabei beginnt die Frist gemäß § 1600b BGB mit dem Zeitpunkt, in dem er von den Umständen erfährt, die gegen seine Vaterschaft sprechen. Und zwar seien diese Regelungen zwingendes Recht. Die Vaterschaftstatbestände würden mit Wirkung für und gegen alle wirken. Zur Frage „Unterhaltspflicht für nicht leiblichen Vater?“ führte das OLG dann aus, dass sich der rechtliche Vater nur und erst dann auf die Vaterschaft eines anderen Mannes berufen könne, wenn die gesetzliche Vermutung seiner Vaterschaft aufgrund einer gerichtlichen Vaterschaftsanfechtung beseitigt sei. Diese gerichtliche Klärung sei unverzichtbar, selbst wenn unter den Beteiligten kein Streit darüber bestehe, wer der leibliche Vater sei. Der Beschluss ist rechtskräftig.

Was lernen wir daraus?

Unterhaltspflicht für nicht leiblichen Vater? Die Entscheidung des OLG Hamm spricht für sich. Auch wenn alle Beteiligten sich darüber einig sind, dass der gesetzliche Vater nicht gleichbedeutend mit dem „tatsächlichen“ biologische Vater ist, sollte der Betreffende fristgerecht die Vaterschaft anfechten, um nicht langfristigen Unterhaltsforderungen ausgesetzt zu sein. Bei Fristversäumung kann die fehlende Vaterschaftseigenschaft nicht mehr entgegengehalten werden.

Unterhaltspflicht für nicht leiblichen Vater? Siehe auch:

https://raheinemann.de/biologischer-vater-von-vaterschaftsanfechtung-ausgeschlossen/ und https://raheinemann.de/unterhaltsvorschuss-wenn-mitwirkung-zur-kindesvaterbestimmung-fehlt/ und https://raheinemann.de/verringert-kostenfreies-wohnen-bei-grossmutter-den-unterhaltsanspruch/ und Keine Vaterschaftsvermutung wegen Tinder-Profil der Mutter?

Marko Rummel

Rechtsanwalt

Fachanwalt für Familienrecht

Unterhaltspflicht für nicht leiblichen Vater? Dazu hat das OLG Hamm am 19.11.2013, 2 WF 190/13, entschieden.
Rechtsanwalt Marko Rummel: Unterhaltspflicht für nicht leiblichen Vater? Dazu hat das OLG Hamm am 19.11.2013, 2 WF 190/13, entschieden.