LG Berlin, Beschl. v. 28. Oktober 2010 – 16 O 509/10 und Urt. v. 09. März 2011 – 97 O 206/10
Das Landgericht Berlin hat gestern der Betreiberin des Flughafens Cochstedt in der Nähe von Magdeburg per Urteil untersagt, diesen Flughafen „Airport Magdeburg-Berlin International“. Damit hat das Gericht eine entsprechende Verbotsverfügung vom 28. Oktober 2010 bestätigt.
Die Betreibergesellschaft der Flughäfen Berlin-Tegel und Berlin-Schönefeld hatte sich zunächst mit einem Unterlassungsantrag im Eilverfahren gegen die angekündigte Umbenennung gewandt. Dabei hatte sie glaubhaft gemacht, die beabsichtigte Namensgebung täusche über Größe, Bedeutung und Lage des Flughafens und sei deswegen wettbewerbswidrig. Der Flughafen in Cochstedt liege etwa 195 km von der Innenstadt Berlins entfernt, sei per Auto nur nach zweistündiger Fahrt und mit öffentlichen Verkehrsmitteln in drei Stunden erreichbar (Busverbindung nach Aschersleben und Magdeburg). Ferner werde mit der Bezeichnung „International“ die Vorstellung einer bestimmten Größe und Infrastruktur suggeriert, die nicht zutreffe.
Die Entscheidungsgründe des gestrigen Urteils liegen noch nicht vor.
(Quelle: Pressemitteilung des LG Berlin Nr. 28/2011 vom 10. März 2011)