Beschlüsse v. 29. März 2010 – L 27 P 14/10 B ER und v. 11. Mai 2010 – L 27 P 18/10 B ER
Das Landessozialgericht Berlin-Brandenburg hat kürzlich in zwei Fällen so genannte Transparenzberichte gestoppt, die von den Verbänden der Pflegekassen im Internet veröffentlicht werden sollten (Beschlüsse v. 29. März 2010 – L 27 P 14/10 B ER und v. 11. Mai 2010 – L 27 P 18/10 B ER).
Antragsteller in den beiden Verfahren auf Erlass einer einstweiligen Anordnung waren jeweils ambulante Pflegedienste, die sich in den Transparenzberichten zu schlecht bewertet sahen (z.B. Note „mangelhaft“ bei „pflegerische Leistungen“). Das Landessozialgericht gab ihnen Recht und untersagte vorläufig die Veröffentlichung. Für das Gericht war dabei von ausschlaggebender Bedeutung, dass die Veröffentlichung von Bewertungen, die in etwa Schulnoten ähneln, einen schwerwiegenden Eingriff in die Berufsfreiheit der Pflegedienste darstelle und in den vorliegenden Fällen auch sachlich fehlerhaft gewesen sein dürfte.
Allerdings hat der 27. Senat seine vorläufigen Entscheidungen auf höchstens sechs Monate befristet. In dieser Zeit soll eine weitere Klärung durch die noch bei den Sozialgerichten anhängigen Klageverfahren erfolgen.
(Quelle: Pressemitteilung des LSG Berlin-Brandenburg vom 31. Mai 2010)