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Bei so mancher #Filesharing-#Abmahnung zeigt sich, dass die Abmahnanwälte offenbar rein auf das Abmahnen spezialisiert sind. Für das Eintreiben von Forderungen fehlt es offenbar an Kenntnissen. Dazu bedarf es eines Inkassobüros. Und eines weiteren Anwalts. Mindestens…Gerade liegt uns ein Fall vor, in dem die Rechtsanwälte #Negele, Zimmel, Greuter, Beller unseren Mandanten im Oktober 2010  wegen des – angeblichen – illegalen Filesharings des Filmes „#Strictly #Sexual“ der #Cult Movie Entertainment GmbH angegangen haben. Gefordert wurde eine strafbewehrte #Unterlassungserklärung – und ein „Vergleichsbetrag“ in Höhe von € 802,50. Unser Mandant hat darauf schlicht gar nicht reagiert.Knapp 3 Jahre späte, im September 2013, meldete sich dann ein Inkassounternehmen: #Debcon aus Witten. Es gab die Aufforderung, € 1.000,00 zu bezahlen. Auch darauf hat unser Mandant nicht reagiert.Kurz vor der #Verjährung hat nunmehr ein Rechtsanwalt Wulf aus Werl einen gerichtlichen #Mahnbescheid beantragt.Wir haben Widerspruch dagegen eingelegt. Und harren jetzt der Dinge. Selbstverständlich berichten wir weiter. 😉
(LHW)