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Herausgegeben am 30.12.2009
Newsletter der Anwaltskanzlei Heinemann
Ausgabe: Dezember 2009

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Inhalt:

  • Hessisches LSG: Kein Anspruch auf Erstattung einer Aufwandspauschale bei einer Verweildauerprüfung
  • Neues Erbrecht ab 1. Januar 2010
  • BGH: Gleichbehandlung von Unterhaltsansprüchen aus erster und zweiter Ehe im Hinblick auf den Unterhaltsbedarf
  • BGH: Verbraucherdarlehen und dafür abgeschlossene Restschuldversicherung können verbundene Geschäfte im Sinne des § 358 Abs. 3 BGB bilden
  • BGH: Werbung mit Rabatt muss Hinweis enthalten, wenn sich Preisnachlass nur auf vorrätige Waren bezieht
  • BGH-Urteil zur Wirksamkeit von Klauseln zur Belehrung über das Rückgaberecht im Fernabsatz

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Sehr geehrte Leser,

wir hoffen, Ihnen mit dieser Ausgabe unseres Newsletters wieder lesenswerte Informationen zur Verfügung zu stellen. Bei Fragen zu den Newsletter-Themen oder bei Anregungen, wenden Sie sich bitte an:

Anwaltskanzlei Heinemann
Annastraße 33
39108 Magdeburg
Tel. 0391-7446140
Fax: 0391-7446150
E-Mail: info@raheinemann.de

Ihr Team der Anwaltskanzlei Heinemann

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Hessisches LSG: Kein Anspruch auf Erstattung einer Aufwandspauschale bei einer Verweildauerprüfung
Mit Urt. v. 12. November 2009 – L 1 KR 90/09 hat das Hessisches LSG entschieden, dass die Prüfung von Notwendigkeit und Dauer einer stationären Behandlung (Verweildauerprüfung) keinen Anspruch des Krankenhauses gegen die Krankenkasse auf Erstattung einer Aufwandspauschale gemäß § 275 Abs. 1c S. 3 SGB V begründet. Die Norm des § 275 Abs. 1c SGB V könne nicht zur Anwendung kommen, weil die Prüfung der Verweildauer keine Abrechnungsüberprüfung sei. Diese Prüfung erfolge vielmehr vor der Erstellung einer Abrechnung und könne so von vornherein nicht zu einer Minderung des Abrechnungsbetrages führen.
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Neues Erbrecht ab 1. Januar 2010
Ab dem 1. Januar 2010 gilt ein neues Erbrecht. Die Neuregelung reagiert auf geänderte gesellschaftliche Rahmenbedingungen und Wertvorstellungen. Modernisiert wird vor allem das Pflichtteilsrecht, also die gesetzliche Mindestbeteiligung naher Angehöriger am Erbe. Bei uns finden Sie einen kurzen Überblick über die wichtigsten Neuregelungen.
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BGH: Gleichbehandlung von Unterhaltsansprüchen aus erster und zweiter Ehe im Hinblick auf den Unterhaltsbedarf
Der XII. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs hat mit Urt. v. 18. November 2009 – XII ZR 65/09 entschieden, dass der geschiedene Ehemann die Herabsetzung des Unterhalts für die geschiedene Ehefrau verlangen kann, wenn er wieder geheiratet hat und nunmehr auch seiner neuen Ehefrau unterhaltspflichtig ist. In welchem Umfang er gegenüber der neuen Ehefrau unterhaltspflichtig ist, bestimmt sich dann allerdings nicht nach der frei wählbaren Rollenverteilung innerhalb der neuen Ehe, sondern nach den strengeren Maßstäben, wie sie auch für geschiedene Ehegatten gelten.
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BGH: Verbraucherdarlehen und dafür abgeschlossene Restschuldversicherung können verbundene Geschäfte im Sinne des § 358 Abs. 3 BGB bilden
Mit Urt. v. 15. Dezember 2009 – XI ZR 45/09 hat der BGH entschieden, dass ein Darlehens- und ein Restschuldversicherungsvertrag verbundene Geschäfte im Sinne von § 358 Abs. 3 BGB bilden können. Zu entscheiden hatte der BGH dabei einen Fall, in dem zur Finanzierung des Restschuldversicherungsvertrages die Darlehenssumme erhöht worden war. Zudem war die Wirksamkeit des Restschuldversicherungsvertrages vom Zustandekommen des Darlehensvertrages abhängig. Da den Darlehensnehmern die freie Verfügungsmöglichkeit über den unmittelbar an die Versicherungsgesellschaft gezahlten Teil des Darlehens genommen war und das Darlehen teilweise der Finanzierung der Restschuldversicherung diente, bildeten beide Verträge eine wirtschaftliche Einheit. Damit liege ein „verbundenes Geschäft“ vor.
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BGH: Werbung mit Rabatt muss Hinweis enthalten, wenn sich Preisnachlass nur auf vorrätige Waren bezieht
Der BGH hat mit Urt. v. Urt. v. 10. Dezember 2009 – I ZR 195/07 entschieden, dass die Werbung für einen Preisnachlass von 19% wettbewerbswidrig ist, wenn in der Werbung nicht klar und eindeutig darauf hingewiesen wird, dass der Nachlass nur für im Geschäft vorrätige Waren in Anspruch genommen werden kann. Bei einer Verkaufsförderungsmaßnahme – und darum handele es sich bei dem beworbenen Preisnachlass – müssen die Bedingungen für die Inanspruchnahme bereits in der Werbung klar und eindeutig angegeben werden. Hierzu zähle auch der Umstand, dass ein angekündigter Nachlass nicht auf Ware gewährt wird, die nicht (mehr) vorrätig ist, aber bestellt werden kann.
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BGH-Urteil zur Wirksamkeit von Klauseln zur Belehrung über das Rückgaberecht im Fernabsatz
Mit Urt. v. 09. Dezember 2009 – VIII ZR 219/08 hat der BGH über die Wirksamkeit von drei häufig verwandten Klauseln zur Rückgabe von Ware unter Berücksichtigung des Fernabsatzgesetzes entschieden. Klägerin war die Verbraucherzentrale, Beklagte eine Unternehmerin, die über eBay Handel trieb.
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