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Herausgegeben am 05.02.2008

Newsletter der Anwaltskanzlei Heinemann
Ausgabe: Februar 2008====================================Inhalt:

  • Rechtsprechungsänderung: Tageweise Aufteilung von Fallpauschalen bei Krankenkassenwechsel während stationärer Krankenhausbehandlung
  • eBay: Pflichtangaben für gewerbliche Verkäufer ab 01. April 2008
  • Telefonanbieter muss Kunden auf mögliche Netz- und Verbindungsfehler hinweisen

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Sehr geehrte Leser,

wir hoffen, Ihnen mit dieser Ausgabe unseres Newsletters wieder ein paar lesenswerte Informationen zur Verfügung zu stellen. Bei Fragen zu den Newsletter-Themen oder bei Anregungen, wenden Sie sich bitte an:

Anwaltskanzlei Heinemann
Annastraße 33
39108 Magdeburg
Tel. 0391-7446140
Fax: 0391-7446150
E-Mail: info@raheinemann.de

Ihr Team der Anwaltskanzlei Heinemann

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Rechtsprechungsänderung: Tageweise Aufteilung von Fallpauschalen bei Krankenkassenwechsel während stationärer Krankenhausbehandlung
Das BSG hat seine bisherige Rechtsprechung, wonach Krankenhausleistungen, die mit Fallpauschalen bzw. DRGs abgerechnet werden, eine „untrennbare Leistungseinheit“ darstellen und deshalb im Falle eines Krankenkassenwechsels des Versicherten während der Behandlungszeit eine Aufteilung zwischen den Kostenträgern nicht in Betracht komme, ausdrücklich aufgegeben.
In seinem Urteil vom 19. September 2007 – B 1 KR 39/06 R geht das BSG nunmehr ausdrücklich davon aus, dass es sich um teilbare Leistungen handele. Die Leistungszuständigkeit bei einem Krankenkassenwechsel während des Krankenhausaufenthalts ist in Abhängigkeit von der tatsächlich für die Fallpauschale in Anspruch genommenen Zahl der Krankenhaustage – pro rata temporis – zwischen den zuständigen Kostenträgern aufzuteilen. Bei den Fallpauschalen bzw. DRGs handele es sich um einen bloßen Abrechnungsmodus.
eBay: Pflichtangaben für gewerbliche Verkäufer ab 01. April 2008
Ab 01. April 2008 treten Änderungen für gewerbliche eBay-Verkäufer in Kraft. Es werden ab diesem Termin automatisch auf jeder Artikelseite Angaben zur Identität (Unternehmensname, Vor- und Zuname eines Vertretungsberechtigten und die bei eBay hinterlegte Anschrift), ein Hinweise auf das Widerrufs- oder Rückgaberecht sowie – optional – die Allgemeinen Geschäftsbedingungen eingeblendet.
Gewerbetreibende, die bereits ein Impressum angelegt haben, sollte darauf achten, dass die dortigen Kontaktangaben mit den bei eBay hinterlegten Daten übereinstimmen. Abweichungen könnten wegen der damit verbundenen Irreführungsgefahr wettbewerbsrechtliche Konsequenzen, vornehmlich in Form von kostenpflichtigen Abmahnungen haben. Hinsichtlich der Belehrung über das Widerrufsrechts ist die sehr uneinheitliche Rechtsprechung hierzu zu berücksichtigen.
Telefonanbieter muss Kunden auf mögliche Netz- und Verbindungsfehler hinweisen
Das Amtsgericht Frankfurt/Main hat entschieden, dass Kosten für Datenverbindungen, die wegen eines technischen Defekts durch ständige und ungewollte Mobilfunkverbindungen ins Internet zustande kommen, vom Kunden nicht gezahlt werden müssen.
Das Gericht wies damit die Klage eines Inkassounternehmens zurück, dass für den Anbieter rund € 2.500 Telefonkosten geltend machte. Diese Kosten waren zu Stande gekommen, weil das Mobiltelefon des beklagten Kunden sich wegen eines technischen Defekts im Minutentakt und unbemerkt ins Internet eingewählt hatte.
Im dem Urteil heißt es dazu, dass es gleich sei, wo genau der Fehler zu suche war. Allein der Umstand, dass es im Vergleich zu den vorherigen Rechnungen zu übermäßig erhöhten Kosten gekommen war und im Minutenabstand immer wieder ein und dieselbe Nummer gewählt worden war, hätte den Anbieter im Rahmen seiner Fürsorgepflicht zu einem entsprechenden Hinweis verpflichtet. Die Forderung sei deshalb unbegründet.