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Newsletter der Anwaltskanzlei Heinemann

Inhalt

  • Ombudsmann: Erstattung von Kreditbearbeitungskosten auch bei Immobiliendarlehen
  • Pauschale „Kontogebühr“ für Bausparverträge in der Darlehensphase zulässig
  • BGH: Kündigungsklausel in Nr. 26 der Sparkassen-AGB ist unwirksam
  • BSG: Schlichtungsverfahren für Krankenhausvergütung vor Klageerhebung erforderlich
  • BAG: 22.000 € Nachzahlung für Azubi
  • BAG: Arbeitgeber dürfen Bildnisse ihrer Mitarbeiter nur nach schriftlicher Einwilligung veröffentlichen
  • „Belehren sie schon oder arbeiten Sie nur?“ – Auch Handwerker müssen über Widerrufsrecht belehren!
  • AG Magdeburg zügelt “Gierige Hausfrauen”: € 100,00 fiktiver Lizenzschaden und € 120,66 Anwaltskosten nach Porno-Filesharing

Sehr geehrte Leser,

wir hoffen, Ihnen mit dieser Ausgabe unseres Newsletters wieder lesenswerte Informationen zur Verfügung zu stellen. Bei Fragen zu den Newsletter-Themen oder bei Anregungen, wenden Sie sich bitte an:

Anwaltskanzlei Heinemann
Annastraße 33
39108 Magdeburg
Tel. 0391-7446140
Fax: 0391-7446150
E-Mail: info@raheinemann.de

Ihr Team der Anwaltskanzlei Heinemann

Ombudsmann: Erstattung von Kreditbearbeitungskosten auch bei Immobiliendarlehen

Nachdem der Bundesgerichtshof (BGH) 2014 mehrfach darüber entschieden hat, dass Banken zu Unrecht erhobene Kreditbearbeitungskosten zurückerstatten müssen, entwickelte sich ein Streit darüber, ob diese höchstrichterliche Rechtsprechung auch für Immobiliendarlehen gilt. Viele Banken und Sparkassen verweigern für diese Verträge bisher eine Rückzahlung. Das könnte sich nun nach einem Schlichterspruch der Deutschen Sparkassen- und Giroverbandes vom 25. März 2015 ändern.
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Pauschale „Kontogebühr“ für Bausparverträge in der Darlehensphase zulässig

Das OLG Karlsruhe hatte mit Urteil vom 16.06.2015 – 17 U 5/14 über die Wirksamkeit einer Klausel in den AGB einer Bausparkasse zu befinden, die für Bausparkunden in der Darlehensphase eine Kontogebühr i.H.v. 9,48 Euro jährlich vorsieht. Das OLG sah diese Klausel als wirksam an.
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BGH: Kündigungsklausel in Nr. 26 der Sparkassen-AGB ist unwirksam

Der u.a. für das Bankrecht zuständige XI. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs hat mit Urteil vom 05. Mai 2015 – XI ZR 214/14 die Unwirksamkeit einer Klausel festgestellt, soweit sie Sparkassen gegenüber Verbrauchern ein Recht zur ordentlichen Kündigung einräumt, ohne klarzustellen, dass eine Kündigung nur aus sachgerechten Gründen zulässig ist.
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BSG: Schlichtungsverfahren für Krankenhausvergütung vor Klageerhebung erforderlich

Das BSG hat mit Urteil vom 23.06.2015 – B 1 KR 26/14 R entschieden, dass in allen Streitigkeiten über Krankenhausvergütung bis zur Höhe von 2.000 Euro eine Klage auf Krankenhausvergütung ab 01.09.2015 das Fehlschlagen einer Schlichtung voraussetzt.
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BAG: 22.000 € Nachzahlung für Azubi

Das Bundesarbeitsgericht (BAG) hat mit Urteil vom 29. April 2015 – 9 AZR 108/14 erneut klargestellt, dass Auszubildende einen Anspruch darauf haben, dass ihnen eine “angemessene Ausbildungsvergütung” gewährt wird. Angemessen ist die Ausbildungsvergütung dabei nur dann, wenn sie die in einem einschlägigen Tarifvertrag geregelte um nicht mehr als 20 % unterschreitet. Dies gilt nach dem neuen Urteil insbesondere auch, wenn es sich beim Ausbildenden um einen gemeinnützigen Verein handelt.
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BAG: Arbeitgeber dürfen Bildnisse ihrer Mitarbeiter nur nach schriftlicher Einwilligung veröffentlichen

Das Bundesarbeitsgericht hat mit Urteil vom 11. Dezember 2014 – 8 AZR 1010/13 entschieden, dass zum einen die nach § 22 KUG für die Veröffentlichung von ihren Bildnissen erforderliche Einwilligung der Arbeitnehmer schriftlich erfolgen muss. Zum anderen hat das Gericht herausgearbeitet, dass eine einmal (form-)wirksam erteilte Einwilligung auch nicht ohne Weiteres mit Beendigung des Arbeitsverhältnisses erlischt. Hierfür bedarf es vielmehr eines Widerrufs. Dieser erfordert seinerseits einen zumindest „plausiblen Grund“.
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„Belehren sie schon oder arbeiten Sie nur?“ – Auch Handwerker müssen über Widerrufsrecht belehren!

Sie sind Handwerker und schließen mit Ihren Kunden Verträge nicht ausschließlich in Ihrem Betrieb? Dann steht Ihren Kunden, die Verbraucher sind, ein Widerrufsrecht zu – und Sie müssen Ihre Kunden darüber auch belehren! Die möglichen Folgen bei einer fehlenden oder nicht ordnungsgemäßen Widerrufsbelehrung sind durchaus schwerwiegend. Lassen Sie sich von uns beraten, worauf Sie achten müssen und wie sie sich ordnungsgemäß verhalten können.
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AG Magdeburg zügelt “Gierige Hausfrauen”: € 100,00 fiktiver Lizenzschaden und € 120,66 Anwaltskosten nach Porno-Filesharing

Das AG Magdeburg hat mit Urteil vom 26. Mai 2014 – 160 C 132/14 entschieden, dass dem Inhaber der Rechte an dem Film “Gierige Hausfrauen” aufgrund des unerlaubten Anbietens des Films in einer so genannten Internet-Tauschbörse nur € 100 für fiktive Lizenzkosten und lediglich € 120,66 für Anwaltskosten zustehen. Darüber hinaus geltend gemacht worden waren knapp € 650 für fiktive Lizenzkosten und € 651,80 für Anwaltskosten. Es lohnt sich also, gegen solche Klage zu verteidigen!
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