Pflegegeld auch bei stationärem Krankenhausaufenthalt? Dazu hat am 05.06.2019 das SG Nürnberg zu Az. S 18 P 37/19 entschieden. Und zwar hat im entschiedenen Fall ein schwerkrankes Kind gegen die Pflegekasse keinen Anspruch auf Pflegegeld, wenn die Mutter es es während eines stationären Aufenthaltes in einem Krankenhaus pflegt.
Was ist passiert?
Die Klägerin ist Rechtsnachfolgerin ihrer verstorbenen Tochter und beanspruchte vor dem SG Nürnberg die Zahlung von Pflegegeld. Ihre schwerkranke Tochter hatte die Klägerin bis zu deren Tod während des mehrmonatigen Krankenhausaufenthaltes täglich im Krankenhaus selbst gepflegt. Auch aufgrund der Personalsituation in den Krankenhäusern wäre nach Ansicht der Klägerin ohne ihren Einsatz die Pflege ihrer Tochter nicht ausreichend in gleicher Qualität sichergestellt gewesen.
Pflegegeld auch bei stationärem Krankenhausaufenthalt? Dazu das SG Nürnberg
Die Entscheidung
Die Klage wurde vom SG Nürnberg abgewiesen. Die Voraussetzung für die Gewährung von Pflegegeld nach § 37 SGB XI liege nicht vor.
Pflegegeld auch bei stationärem Krankenhausaufenthalt? Pflegegeld nur bei Pflege in häuslicher Umgebung
Pflegegeld wird nach Ansicht des Sozialgerichts nur gezahlt, wenn der Pflegebedürftige in häuslicher Umgebung gepflegt wird. Die Zahlung von Pflegegeld sei ausgeschlossen, wenn ein Antrag auf Leistungen aus der sozialen Pflegeversicherung in einem Zeitpunkt gestellt wird, in dem der Pflegebedürftige bereits stationär in das Krankenhaus aufgenommen worden sei. Nicht nur unmittelbar aus dem Gesetz, sondern auch aus dessen Normzweck würde sich dies ergeben. Mit der Gewährung von Pflegegeld habe der Gesetzgeber erreichen wollen, dass ein Pflegebedürftiger möglichst lange im häuslichen Umfeld bleiben kann. Durch eine Zahlung von Pflegegeld für die Übernahme der Pflege im Krankenhaus könne dieser Gesetzeszweck nicht erreicht werden.
Trotz dass die Klägerin das Krankenhauspersonal durch die Übernahme der Pflege unstreitig entlastet habe, seien dennoch die Voraussetzungen für die Gewährung von Pflegegeld nicht erfüllt.
Quellen: Pressemitteilung des SG Nürnberg Nr. 6/2019 v. 19.07.2019 und Juris das Rechtsportal
Pflegegeld auch bei stationärem Krankenhausaufenthalt?
Siehe auch: https://raheinemann.de/anreise-und-unterkunft-thailaendischer-pflegekraft-auf-kosten-pflegekasse/ und https://raheinemann.de/besuchseinschraenkungen-in-pflegewohnheimen-rechtmaessig/