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Der Prozess um den gefälschten Twitter-Account des sachsen-anhaltinischen Innenministers Holger Stahlknecht ist beendet. Der Politiker hat seinen Antrag gegen den Betreiber des Benutzerkontos zurückgenommen.
Der Innenminister des Landes Sachsen-Anhalt war gegen den Beklagten vorgegangen, weil dieser auf Twitter den Anschein erweckt hatte, „Holger Stahlknecht“ zu sein. Die 9. Zivilkammer des Landgerichts Magdeburg hatte bereits am 01. Juli 2014 in einem schriftlichen Verfahren dem Mann, einem 29 Jahre alten Mediengestalter, untersagt, entsprechend aufzutreten. Weiterhin war dem Beklagten aufgegeben worden, die erforderlichen Erklärungen abzugeben, damit der entsprechende Zugang gelöscht wird.
LG Magdeburg – 9 O 916/14
(Quelle: Pressemitteilung des Landgerichts Magdeburg Nr.: 003/2015 vom 13. Januar 2015)