Verursacht Verhütungspille „Yasminelle“ Gesundheitsschäden? Dazu hat am 20.12.2018 das LG Waldshut-Tiengen zu Az. 1 O 73/12 entschieden. Und zwar hat das LG Waldshut-Tiengenund die Klage gegen den Pharmakonzern Bayer auf Schadensersatz und Schmerzensgeld wegen möglicher Gesundheitsschäden durch die Einnahme der Antibabypille Yasminelle abgewiesen. Dem beklagten Pharmakonzern könne die Ursächlichkeit der Pilleneinnahme für die gesundheitliche Probleme nicht zweifelsfrei nachweisen werden, so das LG.
Was ist passiert?
Im Juli 2009 erlitt die Klägerin eine beidseitige Lungenembolie sowie einen Kreislaufzusammenbruch mit Herzstillstand. Dafür machte sie das von der Beklagten in Verkehr gebrachte Verhüttungsmittel „Yasminelle“ mit dem Wirkstoff Drospirenon verantwortlich. Und zwar hatte Sie begonnen mit der Einnahme dieses Verhütungsmittels auf ärztliche Verordnung im Oktober 2008. Bereits Ende März 2009 traten erste Beschwerden auf. Und zwar war die Klägerin zu diesem Zeitpunkt von einer dreiwöchigen Thailandflugreise zurückgekehrt war. Die Beschwerden äußerten sich in schneller Erschöpfung und teilweise Atemnot.
Verursacht Verhütungspille „Yasminelle“ Gesundheitsschäden? Dazu das LG Waldshut-Tiengen:
Die Entscheidung
Die Schadenersatzklage gegen die Bayer Vital GmbH hat das LG Waldshut-Tiengen vollumfänglich abgewiesen und eine Haftung der Beklagten für die Gesundheitsschäden der Klägerin abgelehnt.
Verursacht Verhütungspille „Yasminelle“ Gesundheitsschäden? Keine Kausalität
Und zwar setze s jede der in Betracht gezogenen Anspruchsgrundlagen (§ 84 AMG, § 823 BGB) voraus, dass die Gesundheitsschäden zumindest auch durch die Einnahme der Pille „Yasminelle“ verursacht worden sind, so,das LG. Der beweisbelasteten Klägerin sei der Beweis dieser Ursächlichkeit nicht gelungen. Zweifel verblieben dem Landgericht, weil die Klägerin in zeitlicher Nähe zu den ersten Beschwerden unternommen hatte. Und zwar stelle diese Langstreckenflugreise eine alternative Ursache dar, die gleichermaßen mit dem Risiko einer Thrombose behaftet sei, wie die Einnahme des Arzneimittels „Yasminelle“. Unabhängig von der Einnahme der Pille könne zudem auch die Venenanomalie in Form einer doppelten unteren Hohlvene, die der Klägerin angeboren sei, gerade in Verbindung mit der Flugreise zu den Thromben in beiden Lungenflügeln geführt haben.
Verursacht Verhütungspille „Yasminelle“ Gesundheitsschäden? Wie ging es weiter?
Das Urteil ist rechtskräftig. Und nachfolgend wurde die Berufung der Klägerin wurde vom OLG Karlsruhe mit Urteil vom 25.06.2021, Az. 4 U 19/19, und die nachfolgende Anhörungsrüge vom BGH mit Beschluss vom 27.04.2022 zurückgewiesen.
Quellen: Pressemitteilung des LG Waldshut-Tiengen v. 20.12.2018 und Juris das Rechtsportal
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