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Am 14.12.2016 hat Bundesgesundheitsminister Hermann Gröhe den Sechsten Pflegebericht im Kabinett vorgestellt, der sich auf die Jahre 2011 bis 2015 bezieht.

Die Bundesregierung hat gemäß § 10 SGB XI alle vier Jahre den gesetzgebenden Körperschaften des Bundes über die Entwicklung der Pflegeversicherung und den Stand der pflegerischen Versorgung in der Bundesrepublik Deutschland zu berichten. Seit Einführung der Pflegeversicherung im Jahr 1995 ist der hier vorliegende Pflegebericht der sechste und stellt in Abweichung zu den vorherigen Berichten einen Zeitraum von fünf Jahren – 2011 bis 2015 – dar. Die vom Gesetzgeber mit dem Präventionsgesetz vom 17.07.2015 beschlossene einmalige Erweiterung des Berichtszeitraums ermöglicht es, neben den Effekten des in wesentlichen Teilen zum 01.01.2013 in Kraft getretenen Pflege-Neuausrichtungs-Gesetzes (PNG) auch die Effekte des zum 01.01.2015 in Kraft getretenen Ersten Pflegestärkungsgesetzes (PSG I) abzubilden.

Beispielsweise enthält der Sechste Pflegebericht folgende wichtige Ergebnisse:

– Die Leistungen in der Pflege wurden deutlich ausgebaut und sind heute besser an den Bedürfnissen und Wünschen der Pflegebedürftigen und ihrer Angehörigen ausgerichtet. Unter anderem werden Die Anträge auf Pflege-Leistungen schneller bearbeitet, im Durchschnitt innerhalb von 16 Tagen.

– Es wurde mit dem Ersten Pflegestärkungsgesetz möglich, mehr zusätzliche Betreuungskräfte in stationären Pflegeeinrichtungen einzustellen. Das zeigt mittlerweile Wirkung: Von 2013 bis 2015 stieg die Zahl der zusätzlichen Betreuungskräfte um 20.000 auf 48.000. Sie verbessern den Pflegealltag in den Einrichtungen spürbar. Davon profitieren knapp 600.000 Pflegebedürftige.

– Jetzt ist die Pflegedokumentation weniger bürokratisch und deutlich effizienter. Das findet großen Anklang: Aan dieser neuen Pflegedokumentation beteiligen sich bereits ein Drittel aller Pflegeeinrichtungen. Die Pflegekräfte werden dadurch entlastet und für die Pflegebedürftigen haben sie mehr Zeit.

– Im Berichtszeitraum ist die Zahl derjenigen, die eine Altenpflegeausbildung machen, um rund 31% auf den neuen Höchststand von 68.000 im Schuljahr 2015/2016 gestiegen.

– Die Zahl der Menschen, die Leistungen aus der sozialen Pflegeversicherung beziehen, ist von 2,3 auf 2,7 Millionen Menschen gestiegen (rund 17%). Die Ausgaben für Leistungen stiegen von rund 20,9 auf rund 26,6 Mrd. Euro (rund 27%).

– Nach langjährigen Vorarbeiten wurde mit dem Zweiten Pflegestärkungsgesetz ein neuer Pflegebedürftigkeitsbegriff eingeführt. Dieser orientiert sich am Grad der Selbstständigkeit. Damit werden neben körperlichen auch geistige Beeinträchtigungen einbezogen. Er gilt ab dem 01.01.2017. Der Bericht zeigt: Die Vorbereitungen für die Einführung des neuen Pflegebedürftigkeitsbegriffs wurden fristgerecht umgesetzt.

Weitere Informationen sind nachzulesen im sechsten Pflegebericht der Bundesregierung über die Entwicklung der Pflegeversicherung und den Stand der pflegerischen Versorgung in der Bundesrepublik Deutschland.

 

Quelle: Pressemitteilung der BReg v. 14.12.2016 und Juris das Rechtsportal

 

RH