von Rolf Heinemann | Jul 21, 2017 | Allgemein, Bankrecht und Kapitalmarktrecht, Kanzlei
Anlassunabhängige Geldwäscheaufsicht durch Anwaltskammern. Und zwar üben nach § 51 GWG nunmehr die Rechtsanwaltskammern eine anlassunabhängige Geldwäscheaufsicht über Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte aus, womit eine Erweiterung der Aufsichtsverfichtungen der...