von Rolf Heinemann | Sep. 26, 2016 | Kanzlei, Medizinrecht
Das BSG hat am 03.08.2016, Az. B 6 KA 31/15 R, entschieden, dass Ärzte oder Psychotherapeuten ihren Praxissitz nur verlegen dürfen, wenn Gründe der vertragsärztlichen Versorgung dem nicht entgegenstehen, weshalb die Verlegung des Praxissitzes von einem nicht gut...