von Rolf Heinemann | Feb 20, 2019 | Kanzlei, Medizinrecht
Am 20.06.2018 hat das SG München zu Az. S 38 KA 180/17 entschieden, dass Ärzte nicht nur ihrer Fortbildungspflicht Genüge tun müssen, sondern die Fortbildungen auch rechtzeitig der Kassenärztlichen Vereinigung (KV) melden müssen, andernfalls Honorarkürzungen die Folge...