von Rolf Heinemann | Jun 5, 2017 | Kanzlei, Medizinrecht
Am 12.05.2017, Az. 5 K 226/17.KO hat das VG Koblenz entschieden, dass ein Beamter für eine Chefarztbehandlung bei einer Anschlussheilbehandlung keinen Anspruch auf Kostenerstattung hat. Was ist passiert? Der Kläger ist pensionierter Polizeibeamter. Er ließ sich im...