von Rolf Heinemann | Feb 14, 2019 | Kanzlei, Medizinrecht
In seiner Entscheidung vom 13.02.2019 führte das BSG zu Az. B 6 KA 62/17 R aus, dass die Erfüllung der besonderen Aufgaben von Hausärzten nach dem Willen des Gesetzgebers nicht durch die Möglichkeit gleichzeitiger fachärztlicher Tätigkeit beeinträchtigt werden soll....