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Am 06.06.2018 hat das LSG Erfurt entschieden, dass die Kassenärztliche Vereinigung (KV) Ärzten keine Patienten zwangszuweisen darf.

 Was ist passiert?

Gegen die Zwangszuweisung von Patienten an eine angestellte Fachärztin durch die KV hatte ein Arzt beim SG Gotha Klage eingereicht.

Mit Urt. v. 14.06.2017 hatte das SG Gotha der Klage stattgegeben.

Was sagt das LSG Erfurt dazu?

Die erstinstanzliche Entscheidung des Sozialgerichts hat das LSG Erfurt in der Sache bestätigt.

Der angestellte Fachärztin kann durch die KV nach Auffassung des Landessozialgerichts nicht zur Duldung der Zuweisung von Patienten an seine angestellte Ärztin verpflichtet werden. Es fehle für eine Zuweisung generell an einer Rechtsgrundlage. Weder in der Satzung der KV noch im SGB V sei eine solche enthalten.

Quelle: Pressemitteilung des LSG Erfurt Nr. 7/2018 v. 06.06.2018 und Juris das Rechtsportal

 

RH